Patentgesetz
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Keine Patente auf Leben  (04.09.00)
In den nächsten Jahren werden wir darüber entscheiden, ob wir Pflanzen, Tiere oder Teile des Menschen in unserem Recht gleich behandeln wie Schraubverschlüsse und Küchenmixer. Im Rahmen der Revision des Schweizerischen Patentgesetzes ist vorgesehen, Patente auf Leben im Gesetz zu verankern. Auch auf europäischer und globaler Ebene stehen Grundsatzentscheide bevor.
Den Verzicht auf Patente auf Leben wird im Rahmen der WTO-Verhandlungen von zahlreichen Staaten des Südens gefordert. Sie werden dabei von Bauern-, Umwelt-, Entwicklungs- und Konsumentenorganisationen auf der ganzen Welt unterstützt. 
Die Ungerechtigkeit ist offensichtlich: Obwohl die Länder des Südens den überwiegenden Teil der weltweiten biologischen Ressourcen beherbergen und erhalten, oder, im Falle von Nutzpflanzen entwickelt haben, sind es die Firmen des Nordens, welche eben jene Ressourcen mittels Patenten monopolisieren.
Geistige Eigentumsrechte müssen so gestaltet sein, dass sie ethische Prinzipien ernst nehmen, eine faire Entwicklung des Südens unterstützen, die Forschung und Züchtung neuer Sorten nicht mit Patenten behindern und die Umsetzung der Biodiversitätskonvention ermöglichen.



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