Kongo
Zurück Druckbare Version Diese Seite weiterleiten


Kein Verfahren wegen Mobutu-Gelder  (14.07.09)
Heute hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona bekannt gegeben, dass es die Bundesanwaltschaft nicht dazu anhalten will, ein Verfahren gegen die Mobutus zu eröffnen. Das Gericht nimmt ebensowenig Stellung zu den neuen Sachverhalten im Fall Mobutu wie zuvor die Bundesanwaltschaft in ihrem Entscheid vom vergangenen April.

Die Koalition von Nichtregierungsorganisationen* bedauert diesen Ausgang des Falles Mobutu sehr und findet das Absehen der Rechtsprechung von inhaltlichen Erwägungen äusserst besorgniserregend. Somit ist die letzte Chance für eine ordentliche Rückführung der Mobutu-Gelder an die Demokratischen Republik Kongo (DRK) vertan. Die Bevölkerung der DRK ist damit um die Mobutu-Gelder geprellt worden, die offensichtlich kriminellen Ursprungs sind.

Dem Ansehen der Schweiz ist mit diesem Entscheid ein Bärendienst geleistet worden. Die Bemühungen, Potentatengelder zurückzuführen, haben dadurch einen herben Rückschlag erlitten.

Die schweizerische NGO-Koalition hatte sich noch im vergangenen Dezember zusammen mit NGOs in Kinshasa erfolgreich für eine Strafklage der DRK gegen die Mobutus eingesetzt.

Weitere Informationen:
Max Mader, Aktion Finanzplatz Schweiz +41 61 693 17 00, +41 78 808 21 53

* Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für Alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer, Transparency International Schweiz.