Kongo
Nichtregierungsorganisationen (NGO) bedauern Verjährung im Fall Mobutu (21.04.09)
Die Koalition der NGO ist äusserst besorgt über den heutigen Entscheid der Bundesanwaltschaft (BA), der Strafanzeige der Demokratischen Republik Kongo im Fall Mobutu vom vergangenen Februar keine Folge zu leisten. Ein Appell von kongolesischen NGO an die Mobutu-Erben, freiwillig auf die Gelder zu verzichten, da diese aus krimineller Tätigkeit stammen, ist nun noch das einzige Mittel zur Rückführung zu Gunsten der beraubten Bevölkerung.
Mit ausserordentlichem Bedauern nehmen die NGO zur Kenntnis, dass aufgrund der Verjährung kein Strafverfahren gegen den verstorbenen Ex-Diktator und dessen Erben möglich ist. Ein solches Verfahren wäre die letzte Möglichkeit gewesen, die Mobutu-Gelder auf dem Rechtsweg dem geschädigten Land zurückzuerstatten. Die NGO befürchten, dass die Schweiz international wenig Verständnis für das formale Kriterium der Verjährung ernten wird.
Umso nötiger zeigt sich, die am 5.12.2008 vom Bundesrat in Auftrag gegebene Ausarbeitung eines Gesetzestextes zum Postulat von Ständerat Felix Gutzwiller voranzutreiben. Der Gesetzesentwurf sieht ein einfacheres und schnelleres Verfahren für die Rückgabe von Geldern an Staaten vor, die technisch ausser Stande und politisch nicht willens sind, die Rückführung von Geldern offensichtlich kriminellen Ursprungs in die Wege zu leiten.
Der von der Regierung der Demokratischen Republik Kongo (DRK) mit der Strafanzeige beauftragte Rechtsanwalt prüft trotz des Entscheides weitere rechtliche Schritte. Die NGO begrüssen dies, da es sich um einen Fall von politisch besonderer Bedeutung handelt. Diese hatten im vergangenen Dezember erfolgreich vor Ort in Kinshasa politischen Druck aufgebaut und darauf hingewirkt, dass die DRK den Auftrag zur Strafanzeige erteilte.
* Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für Alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer, Transparency International Schweiz.
Mit ausserordentlichem Bedauern nehmen die NGO zur Kenntnis, dass aufgrund der Verjährung kein Strafverfahren gegen den verstorbenen Ex-Diktator und dessen Erben möglich ist. Ein solches Verfahren wäre die letzte Möglichkeit gewesen, die Mobutu-Gelder auf dem Rechtsweg dem geschädigten Land zurückzuerstatten. Die NGO befürchten, dass die Schweiz international wenig Verständnis für das formale Kriterium der Verjährung ernten wird.
Umso nötiger zeigt sich, die am 5.12.2008 vom Bundesrat in Auftrag gegebene Ausarbeitung eines Gesetzestextes zum Postulat von Ständerat Felix Gutzwiller voranzutreiben. Der Gesetzesentwurf sieht ein einfacheres und schnelleres Verfahren für die Rückgabe von Geldern an Staaten vor, die technisch ausser Stande und politisch nicht willens sind, die Rückführung von Geldern offensichtlich kriminellen Ursprungs in die Wege zu leiten.
Der von der Regierung der Demokratischen Republik Kongo (DRK) mit der Strafanzeige beauftragte Rechtsanwalt prüft trotz des Entscheides weitere rechtliche Schritte. Die NGO begrüssen dies, da es sich um einen Fall von politisch besonderer Bedeutung handelt. Diese hatten im vergangenen Dezember erfolgreich vor Ort in Kinshasa politischen Druck aufgebaut und darauf hingewirkt, dass die DRK den Auftrag zur Strafanzeige erteilte.
Weitere Informationen :
Max Mader, Aktion Finanzplatz Schweiz +41 61 693 17 00, +41 78 808 21 53* Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für Alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer, Transparency International Schweiz.


