Kongo
Zurück Druckbare Version Diese Seite weiterleiten


Durchbruch in letzer Minute bei den Mobutu-Geldern  (12.12.08)
Die Gelder des kongolesischen Ex-Diktators Mobutu Sese Seko im Umfang von rund 8 Millionen Franken bleiben über den 15. Dezember hinaus vorderhand in der Schweiz.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung aufgrund einer neuen Sachlage beschlossen, die Blockierung bis zum 28. Februar 2009 zu verlängern. Damit haben die Bemühungen der Regierungen und der Nichtregierungsorganisationen (NGO) beider Länder in letzter Minute zu einem überraschenden Etappenerfolg von beträchtlicher politischer Bedeutung geführt. Nun ist es an beiden Regierungen und den kongolesischen NGO, diese letzte Frist zu nutzen, um eine transparente Rückführung der Gelder zu Gunsten der kongolesischen Bevölkerung sicherzustellen. Die Schweiz muss ferner die Lehren aus dem Fall Mobutu wirksam in den Entwurf zum neuen Gesetz bezüglich der Rückführung von Potentatengeldern einfliessen lassen. In Kinshasa haben die kongolesischen NGO mit Unterstützung der schweizerischen NGO* in den letzten Wochen kontinuierlich bei ihrer Regierung lobbyiert. Auch dank dieser Bemühungen hat der kongolesische Premierminister Adolphe Muzito nun den Willen der Demokratischen Republik Kongo (DRK) erklärt, die Mobutu-Gelder zurückzubekommen. Mit der juristischen Arbeit hat die Regierung der DRK einen in der Matiere erfahrenen schweizerischen Anwalt beauftragt.

Die schweizerische NGO-Koalition, die vom 1. bis 12. Dezember 2008 ihren Delegierten Max Mader nach Kinshasa entsendet hat, ist sehr erfreut über dieses Zwischenresultat. Jetzt verlangt sie, dass die Schweiz in diesem politisch wichtigen Fall weitere Anstrengungen unternimmt, damit
  • die Ansprüche aller formellen Konteninhaber auf das Vermögen verfallen,
  • vor der Rückführung der Gebrauch zu Gunsten der Bevölkerung bis auf Projektpläne und Budgets konkretisiert wird,
  • vor der Rückführung ein Monitoring der Geldflüsse und der Ausführung der Projekte konkretisiert wird, das paritätisch von Vertretern der Regierung und der Zivilgesellschaft durchgeführt wird,
  • die Revision des Gesetzes bezüglich der Beschlagnahmung und der Restitution von Potentatengeldern, die am 5. Dezember angekündigt wurde, vorangetrieben wird und die Lehren aus den vergangenen Fällen von Potentatengeldern in das revidierte Gesetz einfliessen. Auch soll das neue Gesetz sicherstellen, dass der jeweilige Restitutionsprozess transparent abläuft, die Gelder zugunsten der Zivilbevölkerung des beraubten Landes eingesetzt werden und ein Monitoring durch die Zivilgesellschaft vorgesehen wird.

Weitere Informationen:

Max Mader, Aktion Finanzplatz Schweiz, +243 81 68 82 368 / +41 78 808 21 53
André Rothenbühler, Aktion Finanzplatz Schweiz, +41 (0)79 273 61 43
* Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für Alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer, Transparency
International Schweiz.