Kongo
Durchbruch in letzer Minute bei den Mobutu-Geldern (12.12.08)
Die Gelder des kongolesischen Ex-Diktators Mobutu Sese Seko im Umfang von rund 8 Millionen Franken bleiben über den 15. Dezember hinaus vorderhand in der Schweiz.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung aufgrund einer neuen Sachlage beschlossen, die Blockierung bis zum 28. Februar 2009 zu verlängern. Damit haben die Bemühungen der Regierungen und der Nichtregierungsorganisationen (NGO) beider Länder in letzter Minute zu einem überraschenden Etappenerfolg von beträchtlicher politischer Bedeutung geführt. Nun ist es an beiden Regierungen und den kongolesischen NGO, diese letzte Frist zu nutzen, um eine transparente Rückführung der Gelder zu Gunsten der kongolesischen Bevölkerung sicherzustellen. Die Schweiz muss ferner die Lehren aus dem Fall Mobutu wirksam in den Entwurf zum neuen Gesetz bezüglich der Rückführung von Potentatengeldern einfliessen lassen. In Kinshasa haben die kongolesischen NGO mit Unterstützung der schweizerischen NGO* in den letzten Wochen kontinuierlich bei ihrer Regierung lobbyiert. Auch dank dieser Bemühungen hat der kongolesische Premierminister Adolphe Muzito nun den Willen der Demokratischen Republik Kongo (DRK) erklärt, die Mobutu-Gelder zurückzubekommen. Mit der juristischen Arbeit hat die Regierung der DRK einen in der Matiere erfahrenen schweizerischen Anwalt beauftragt.
Die schweizerische NGO-Koalition, die vom 1. bis 12. Dezember 2008 ihren Delegierten Max Mader nach Kinshasa entsendet hat, ist sehr erfreut über dieses Zwischenresultat. Jetzt verlangt sie, dass die Schweiz in diesem politisch wichtigen Fall weitere Anstrengungen unternimmt, damit
André Rothenbühler, Aktion Finanzplatz Schweiz, +41 (0)79 273 61 43
* Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für Alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer, Transparency
International Schweiz.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung aufgrund einer neuen Sachlage beschlossen, die Blockierung bis zum 28. Februar 2009 zu verlängern. Damit haben die Bemühungen der Regierungen und der Nichtregierungsorganisationen (NGO) beider Länder in letzter Minute zu einem überraschenden Etappenerfolg von beträchtlicher politischer Bedeutung geführt. Nun ist es an beiden Regierungen und den kongolesischen NGO, diese letzte Frist zu nutzen, um eine transparente Rückführung der Gelder zu Gunsten der kongolesischen Bevölkerung sicherzustellen. Die Schweiz muss ferner die Lehren aus dem Fall Mobutu wirksam in den Entwurf zum neuen Gesetz bezüglich der Rückführung von Potentatengeldern einfliessen lassen. In Kinshasa haben die kongolesischen NGO mit Unterstützung der schweizerischen NGO* in den letzten Wochen kontinuierlich bei ihrer Regierung lobbyiert. Auch dank dieser Bemühungen hat der kongolesische Premierminister Adolphe Muzito nun den Willen der Demokratischen Republik Kongo (DRK) erklärt, die Mobutu-Gelder zurückzubekommen. Mit der juristischen Arbeit hat die Regierung der DRK einen in der Matiere erfahrenen schweizerischen Anwalt beauftragt.
Die schweizerische NGO-Koalition, die vom 1. bis 12. Dezember 2008 ihren Delegierten Max Mader nach Kinshasa entsendet hat, ist sehr erfreut über dieses Zwischenresultat. Jetzt verlangt sie, dass die Schweiz in diesem politisch wichtigen Fall weitere Anstrengungen unternimmt, damit
|
Weitere Informationen:
Max Mader, Aktion Finanzplatz Schweiz, +243 81 68 82 368 / +41 78 808 21 53André Rothenbühler, Aktion Finanzplatz Schweiz, +41 (0)79 273 61 43
* Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für Alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer, Transparency
International Schweiz.


