Nigeria
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Die Chronik eines angekündigten Scheiterns  (06.12.06)
Die Rückgabe der Abacha-Gelder
22.12.06: Verspätet veröffentlicht auch die Weltbank ihren Bericht über ihr Monitoring der Verwendung der nach Nigeria rückgeführten Abacha-Gelder. Der Weltbankbericht bestätigt nicht nur die Kritik an der Rückführung der rund 500 Millionen Abacha-Dollar, wie sie auch die Schweizer Abacha-Koalition schon häufig geäussert hatte, sondern zeigt weitere Schwachpunkte und klare Perspektiven für künftige Rückführungen.

18.12.06: Nigerianische Nicht-Regierungsorganisationen (NGO), die am Monitoring beteiligt waren, legen einen eigenen Bericht über das Monitoring vor. Sie kommen zum Schluss, dass ein beträchtlicher Teil der Abacha-Gelder nicht der armen Bevölkerung zu Gute gekommen ist.

5. 12.2006: Die Basler Zeitung schreibt in einem Artikel, dass 200 Millionen Dollar der zurückgeführten Abacha-Gelder «in dubiosen Kanälen» vesickert seien.

September 2006: Der NGO-Schattenbericht über das Monitoring ist fertiggestellt. Auf Wunsch der nigerianischen NGO-Koalition soll er erst zusammen mit dem Weltbank-Bericht veröffentlicht werden. Die Weltbank verzögert die Publikation ihres Berichtes.

Juni 2006: Durchführung der 2. Phase des Monitoring.

Mai 2006: Durchführung der 1. Phase des Monitoring.

12./13. 4. 2006: Workshop zur Vorbereitung des Monitoring mit je 10 Vertreter/-innen von Nigerianischen Organisationen der Zivilgesellschaft und der nigerianischen Behörden in Abuja.

Januar 2006: Die Schweizer und die nigerianische NGO-Koalitionen verhandelt mit der Weltbank über die Form der Teilnahme der NGOs, via Input und direkte Teilnahme an Feldarbeit.

29. 12. 2005: Die Schweizer Abacha-Koalition überreicht der Weltbank einer Liste mit möglichen Monitoring-Experten und organisiert die Finanzierung der NGO-Teilnehmer am Monitoring.

12. 12. 2005: Sitzung der Schweizer Abacha-Koalition (Erklärung von Bern, Aktion Finanzplatz Schweiz, Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz, Greenpeace Schweiz, Institut für Ökologie und Aktionsethnologie Schweiz (infoe CH) und Transparency International Schweiz) mit der Weltbank, EDA und seco. Lev Freinkman, task manager der Weltbank, erläutert das nigerianische Budgetkontrollprogramm, Public Expenditure Management and Financial Accountability Review (Pemfar).

18. 10. 2005: Sitzung der Schweizer Abacha-Koalition mit EDA und seco (Seger, Vavricka, Bernasconi), Diskussion des Monitorings der Verwendung der zurückgeführten Gelder und des Einbezugs der Zivilgesellschaft sowie unabhängiger Experten .

27. 9. 2005: Pressekonferenz der Weltbank in Washington über das Abkommen zum Monitoring der zurückgeführten Abacha-Gelder mit Weltbankpräsident Paul Wolfowitz, der nigerianischen Finanzministerin Ngozi Okonjo-Iweala und Seco Chef Jean-Daniel Gerber. Die NGO-Koalition kritisiert in einer Pressemitteilung, dass die Weltbank es trotz expliziter Bestimmung im Abkommen bisher versäumte, die Zivilgesellschaft ein zu beziehen.

1. 9. 2005: Die Schweiz und die Weltbank unterzeichnen in Abuja ein Abkommen über den Monitoringprozess. Das seco übernimmt die bilaterale Ausgestaltung der technischen Fragen des Monitoring.

21. 7. 2005: Die Schweiz und die Weltbank unterzeichnen in Washington ein Memorandum of Understanding über den Monitoringprozess.

März–Juli 2005: Die Schweizer Abacha-Koalition erarbeitet mit der nigerianischen Zivilgesellschaft Vorschläge für deren Beteiligung am Monitoring. Verhandlungen mit der Heinrich Böll Stiftung Nigeria über eine Finanzierung der zivilgesellschaftlichen Beteiligung.

27.5.2005: Der Bundesrat gibt in einem Mediencommuniqué die Details der Rückgabe von 460 Mio. US Dollar bekannt: «Nigeria hat der Schweiz zugesichert, die Abacha-Gelder für verschiedene Entwicklungsprojekte im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im Bereich der Infrastruktur (Strassen-, Elektrizitäts- und Wasserversorgung) zu verwenden, und hat im vergangenen Jahr diese Projekte bereits mit einem Überbrückungskredit finanziert. Nigeria ist bereit, die Entwicklungsprojekte durch ein Monitoring der Weltbank begleiten zu lassen.»

25. 2. 2005: Treffen der Schweizer Abacha-Koalition mit EDA (Seger, Wey, Vavricka). Das EDA stehe in Verhandlung mit der Weltbank über ein Monitoring der Verwendung der Gelder.

7. 2. 2005: Bundesgericht bestätigt die Schlussverfügung des BJ, dass der grösste Teil der Abacha-Gelder in Höhe von 458 Mio. US Dollar offensichtlich krimineller Herkunft ist und daher ohne Einziehungsentscheid des ersuchenden Staates an Nigeria zurückgegeben werden kann. In den folgenden Monaten wurden die Abacha-Gelder an Nigeria überwiesen. In einer Pressemitteilung kritisiert die Schweizer Abacha-Koalition die nigerianischen Angaben über die bereits 2004 erfolgte Verwendung der Gelder, Abdruck in den wichtigen Schweizer Zeitungen.

26. 1. 2005: Informelles Treffen von NGO-Vertretern mit der nigerianischen Finanzministerin Ngozi Okonjo-Iweala in Davos (David Ugolor vom Nigerian Civil Society Network on Stolen Assets, Andreas Missbach von der Erklärung von Bern, François Mercier von Brot für alle, Philip Ebalu von der Nigeria Awareness Group). Die Finanzministerin verteilt Unterlagen, die belegen sollen, wie die Abacha-Gelder (vor ihrer physischen Rückführung) verwendet worden sein sollen.

21. 1. 2005: Treffen der Schweizer NGO-Koalition mit EDA (Seger, Wey, Vavricka), Informationen über Kontakte Schweiz-Nigeria.

13. 12. 2004: Die Abacha-Koalition überreicht dem EDA eine Liste mit 32 Expertinnen und Experten im Monitoring von Infrastrukturprojekten.

.28. 11. 2004: Pressemitteilung der Schweizer Abacha-Koalition zu den Forderungen der nigerianischen Zivilgesellschaft.

November 2004: Mitglieder der Abacha-Familie fechten die Schlussverfügung des BJ an.

24.-31. 10 2004: Delegation der Schweizer Abacha-Koalition nach Nigeria (Lis Füglister, Philip Ebalu, Max Mader). Gründung des Nigerian Civil Society Network on Stolen Assets (40 NGOs aus den sechs geopolitischen Zonen). Treffen mit Schweizer Botschafter, Vertretern des nigerianischen Finanzministeriums sowie nigerianischen Parlamentariern.

Oktober 2004: Intensive informelle Kontakte mit EDA-Vertretern. Diskussion über die Partizipation der Zivilgesellschaft bei der Rückgabe der Abacha-Gelder.

18. 8. 2004: Schlussverfügung des BJ, dass die in der Schweiz blockierten Abacha-Gelder in Höhe von rund 500 Mio. US Dollar überwiegend offensichtlich kriminellen Ursprungs sind und deshalb an Nigeria herausgegeben werden. Über die Verwendung dieser Gelder heisst es im Mediencommuniqué des BJ: «Sowohl Staatspräsident Olusengu Obasanjo wie die Finanzministerin Ngozi Okonjo-Iweala versicherten im letzten Frühjahr den schweizerischen Behörden, dass die Abacha-Gelder nach der Überweisung an Nigeria für Entwicklungsprojekte im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im Bereich der Infrastruktur (Strassen, Elektriztitäts- und Wasserversorgnung) zugunsten der armen und ländlichen Bevölkerung verwendet werden sollen. Die Schweizer Vertretung in Abuja wird die Verwendung der Abacha-Gelder gemäss diesen Zusicherungen verfolgen.» Die Abacha-Koalition stellt in einer Pressemitteilung Forderungen zur Verwendung der Gelder, der Beteiligung der Zivilgesellschaft und einem Monitoring auf. Abdruck in allen wichtigen Schweizer Zeitungen sowie u.a. im Spiegel.

11. 6. 2004: Die Schweizer Abacha-Koalition trifft sich mit den für den Abacha-Fall Zuständigen bei BJ und EDA. Rudolf Wyss, Vizedirektor der Abteilung Internationale Rechtshilfe beim BJ, informiert, zur Zeit seien Verhandlungen über eine aussergerichtliche Rückgabe der Gelder in Gang. Erst Anschliessend soll über die Rückgabebedingungen verhandelt werden. Das BJ lädt die Koalition erstmals ein, konkrete Vorschläge dafür zu unterbreiten.

26. 5. 2004: Der Bundesrat antwortet auf die Anfrage von Nationalrat Remo Gysin: Die Schweizer Behörden verhandelten zur Zeit mit Vertretern Nigerias, um die Zweckbestimmung der Vermögenswerte zu definieren. Zudem wird auf die Erklärung der nigerianischen Finanzministerin anlässlich ihres Besuchs in Bern im November 2003 hingewiesen, wonach die betreffenden Gelder für konkrete Projekte im Bereich der Infrastruktur, des Gesundheits- und Erziehungswesens verwendet werden sollen.

19. 4. 2004: Die SDA meldet, die zuständigen Behörden in der Schweiz hätten eine gütliche Einigung mit der Abacha-Familie zu Stande gebracht. Demnach sollen die nigerianischen Behörden die Ermittlungen gegen ein Mitglied der Abacha-Familie eingestellt haben, nachdem 50 Mio. US Dollar der in der Schweiz blockierten Gelder der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zur Rückgabe an Nigeria übergeben worden seien.

19. 3. 2004: Anfrage von Nationalrat Remo Gysin betreffend der Rückgabe der Abacha-Gelder: «Sind die Schweizer Behörden bereit, sich bei der Rückführung an Nigeria für eine Lösung einzusetzen, die eine faire Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen vorsieht? Welche Massnahmen sind diesbezüglich vorgesehen?»

1. 3. 2004: Rudolf Wyss betont gegenüber der NGO-Koalition, dass die meisten Vermögenswerte Gegenstand eines selbstständigen Genfer Strafverfahrens wegen Geldwäscherei gewesen seien. Über die aufgrund des Rechtshilfeersuchens von Nigeria beschlagnahmen Gelder werde das BJ im Laufe des Jahres entscheiden, wobei Rückgabemodalitäten erst später besprochen würden.

18. 2. 2004: Der Generalsekretär des EJPD antwortet ausweichend auf den offenen Brief der Schweizer Abacha-Koalition und verweist auf die Zustängigkeit der Abteilung Internationale Rechtshilfe des BJ.

22. 1. 2004: Medienberichte über die Forderungen der NGO-Koalition.

20. 1. 2004: Die NGO-Koalition für eine faire und transparente Rückgabe der Abacha-
Gelder (Schweizer Abacha-Koalition), verfasst einen offenen Brief an Bundesrat Christoph Blocher und fordert, dass die Rückführung der Gelder an Nigeria an Bedingungen geknüpft wird, damit das Geld demokratisch kontrolliert im Interesse der nigerianischen Bevölkerung verwendet wird. Zudem soll mit einem Teil dieser Gelder ein Fonds eingerichtet werden, aus dem Opfer des Abacha-Regimes entschädigt und Umweltschäden in den Erdölfördergebieten saniert werden können.

17. 12. 2003: Der Genfer Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli verurteilt einen britischen Finanzintermediär wegen «Unterstützung der kriminellen Organisation Abachas und wegen schwerer Geldwäscherei». Zugleich gibt Zappelli 110 Mio. Franken, die auf Genfer Konten eingefroren waren, zur Rückgabe an Nigeria frei.

19./20. 11. 2003: Besuch einer nigerianischen Delegation bei Bundesrätin Ruth Metzler (EJPD), und Arbeitstreffen mit Vertretern des BJ und des EDA: Die Schweizer Behörden betonen ihren Willen, mit Nigeria auch bezüglich der Rückgabe der gesperrten Vermögenswerte zusammenzuarbeiten. Das BJ werde nicht alleine, sondern im Einvernehmen mit den Genfer Strafverfolgungsbehörden über die Rückgabe der gesperrten Vermögenswerte entscheiden. Die rund 640 Mio. US Dollar sind nämlich im Rahmen des Genfer Strafverfahrens und nur teilweise (82 Mio. US Dollar) zugleich im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens gesperrt worden.

19. 8. 2003: Das BJ übermittelt den Hauptteil der Rechtshilfeakten an Nigeria.

23. 4. 2003: Das Bundesgericht heisst die Rechtshilfe an Nigeria grundsätzlich gut, macht jedoch die Übermittlung von Bankunterlagen und Einvernahme-Protokollen teilweise von Garantien für ein faires Gerichtsverfahren gegen die Angeschuldigten abhängig.

19. 9. 2002: Die aussergerichtlichen Einigungsversuche scheitern. Das Rechtshilfeverfahren wird wieder aufgenommen.

20. 6. 2002: Nachdem die vier nicht angefochtenen Schlussverfügungen des BJ rechtskräftig geworden sind, übermittelt das BJ erste Rechtshilfeakten an Nigeria.

12. 6. 2002: Treffen einer Gruppe von NGO’s (Erklärung von Bern, Aktion Finanzplatz Schweiz, Institut für Ökologie und Aktionsethnologie Schweiz, Greenpeace Schweiz und Gesellschaft für bedrohte Völker) mit dem BJ über Rückführung und Verwendung der Abacha-Gelder. Tenor des BJ: Nigeria sei ein Staat mit einem funktionierenden politischen System und funktionierenden Gerichten, deshalb brauche es keine besonderen Vorkehrungen für die Rückgabe. Zudem könne die Schweiz wegen der Souveränität Nigerias die Rückgabe nicht an Bedingungen knüpfen.

16. 4. 2002: Ankündigung einer aussergerichtlichen Einigung zwischen den nigerianischen Behörden und den Angeklagten im Fall Abacha.

25. 2. 2002: Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht gegen fünf Schlussverfügungen des BJ.

24. 1. 2002: Das BJ ordnet in neun Schlussverfügungen die Herausgabe der Bankunterlagen und der Protokolle von Zeugeneinvernahmen an Nigeria an.

8. 12. 2000: An einer Pressekonferenz der Erklärung von Bern, des Instituts für Ökologie und Aktions-Ethnologie (INFOE) und der Gesellschaft für bedrohte Völker mit einem Vertreter des Ogoni-Volkes aus dem Nigerdelta wird zum ersten Mal die Verwendung der Abacha-Gelder thematisiert. Sie sollen zur Behebung von Umweltschäden und zur Entschädigung von Opfern von Menschenrechts-
verletzungen in den Ölfördergebieten verwendet werden.

20. 1. 2000: Das BJ heisst die Rechtshilfe gut. Das Genfer Untersuchungsrichteramt, das ab Oktober 1999 im gleichen Fall mehrere Strafverfahren wegen Betrugs und Geldwäscherei eröffnet hat, wird mit dem Vollzug beauftragt.

20. 12. 1999: Datum des formellen nigerianischen Rechtshilfeersuchen, das am 12. Januar 2000 beim Bundesamt für Polizei (heute Bundesamt für Justiz, BJ) eintrifft und in der Folge noch ergänzt wird.

13. 10. 1999: Das BAP (BJ) lässt vorsorglich Konten Sperren.

30. 9. 1999: Nigeria kündigt ein Rechtshilfeersuchen betreffend des Ex-Militärdiktators Sani Abacha und seiner Entourage an, die die nigerianische Zentralbank jahrelang geplündert und Gelder unter anderem auf Schweizer Bankkonten deponiert hatten.

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