Nestlé
Zurück Druckbare Version Diese Seite weiterleiten


Der «Neskodex»  (19.09.05)
Die Konzerne und der Kodex

Seit der Annahme des Internationalen Kodex überprüft IBFAN die Einhaltung der Bestimmungen des Kodex und der nachfolgenden Resolutionen der Vollversammlung der WHO (World Health Assembly, WHA) , die den selben Status haben wie der Kodex.


Die Überwachung der Herstellerfirmen von Babynahrung war entscheidend, um das Thema auf der politischen Agenda zu halten und eine bessere Befolgung des Kodex zu erreichen. IBFAN berichtet mit einer Broschüre regelmässig über „Verstösse gegen den Internationalen Kodex“ (so lautet auch der Titel dieser Broschüre) und verfolgt den Stand der Umsetzung des Kodex in den einzelnen Ländern. Zusätzlich überwachen IBFAN-Gruppen den Kodex auch auf nationaler Ebene.

Die Babynahrungsindustrie kritisiert die Überwachung von IBFAN: sie sei unausgewogen und parteiisch. Im Jahr 1997 führte deshalb eine in Grossbritannien domizilierte Koalition von Nichtregierungsorganisationen, die Interagency Group on Breastfeeding Monitoring (IGBM) unabhängig von IBFAN ein Monitoring durch. Ihre Studie „Cracking the Code“, welche die Situation in Südafrika, Thailand, Bangladesch und Polen untersuchte, bestätigte die Ergebnisse von IBFAN: Bei den Verletzungen handelt es sich nicht – wie Firmensprecher es gerne darstellen – um gelegentliche und leicht zu rechtfertigende Irrtümer, sie sind systematisch und weit verbreitet.

Die neueste Ausgabe der Broschüre über die «Verstösse gegen den Internationalen Kodex» wurde am 13. Mai 2004 heraus gegeben. Die Lancierung erfolgte im Unterhaus in London. Der Bericht analysiert die Marketingpraktiken von 16 transnationalen Konzernen, die Baby- und Kindernahrung herstellen. Dokumentiert wurden Beispiele für Verstösse aus 69 Ländern im Zeitraum von Januar 2002 bis April 2004.

Rund 3000 Beschwerden sind beim Codex-Dokumentationszentrum von IBFAN eingegangen, wovon nach rechtlicher Prüfung schliesslich 2000 Verstösse in den Bericht aufgenommen wurden.

Nestlé nimmt als Marktführer mit einem Marktanteil von rund 40 Prozent bei Babynahrung eine herausragende Position ein. Die Firma ist nicht nur der grösste Hersteller, sondern führt auch die Rangliste der von IBFAN registrierten Verstösse gegen den Internationalen Kodex an. Im 73 Seiten umfassenden Bericht sind 15 Seiten allein Nestlé gewidmet. An zweiter Stelle steht NUMICO, ein holländischer Konzern, der in der Schweiz mit der Marke Milupa vertreten ist, gefolgt von der amerikanischen Firma Mead Johnson.

Der «Neskodex»

Wie ist es zu erklären, dass Nestlé den Empfehlungen der WHA der höchsten Autorität in Sachen öffentlicher Gesundheit, in vielen Fällen zuwiderhandelt? Und wieso behauptet der Konzern rundweg, alles daran zu setzen, in Übereinstimmung mit dem Internationalen Kodex zu handeln und bezichtigt Watchdog-Gruppen wie IBFAN, ungerechtfertige Behauptungen aufzustellen? Die Antwort ist einfach: Nestlés Geschäftspraktiken basieren auf hauseigenen Instruktionen, welche als eine plausible Interpretation des Kodex dargestellt werden. Die Einschätzung von IBFAN, dass Nestlés den Kodex unzulässig interpretiert, wird auch vom Zuständigen für Rechtsfragen der Ernährungsabteilung von UNICEF geteilt: Die Nestlé-Instruktionen sind mangelhaft und berücksichtigen weder alle Bestimmungen des Kodex noch alle nachfolgenden Resolutionen der WHA.

Die grössten Diskrepanzen zwischen Kodex und Nestlés Interpretation liegen in drei Bereichen:
  • Der Internationale Kodex sowie die WHA-Resolutionen beziehen sich auf alle Länder, Nestlé befolgt den Kodex nur in Entwicklungsländern, obwohl weder im Kodex noch in den WHA-Resolutionen ein Hinweis darauf zu finden ist, dass den Bestimmungen nur in Entwicklungsländern Geltung zukäme.
  • Die Bestimmungen des Kodex haben für alle Babynahrungsprodukte Gültigkeit, welche das ausschliessliche Stillen in den ersten sechs Monaten konkurrieren können. Für Nestlé gilt der Kodex aber nur für Babyanfangsnahrung, obwohl auch Folgemilch und Beikost für Babys unter sechs Monaten angepriesen werden.
  • Der Internationale Kodex und die WHA-Resolutionen gelten unabhängig davon, ob ein Land die Bestimmungen in nationales Recht überführt hat bzw. dies zu tun gedenkt. Nestlé hat sich verpflichtet, in Entwicklungsländern den Kodex integral zu befolgen. In Industrieländern stellt sich Nestlé auf den Standpunkt, keine nationalen Gesetze zu verletzen.

Aktuelle beispiele von Verstössen von Nestlé

Artikel 5.1 des Internationalen Kodex verbietet Inserate- und Plakatwerbung und andere Formen der Bewerbung aller Produkte, die unter den Geltungsbereich des Kodex fallen. Die Artikel 5.2 und 5.4 verbieten es den Unternehmen, Musterpackungen und Geschenke an Mütter abzugeben.

Und wie steht es mit dem Verbot für Werbung in Einrichtungen des Gesundheitswesens? Die WHA Resolution 47.5 (1994) untersagt Schenkungen bzw. verbilligte Abgaben von Babymilch sowie Schoppenflaschen an Spitäler und Kliniken. Der Grund ist einfach: Solche Praktiken erzeugen Abhängigkeit von Produkten, welche quasi ein medizinisches Gütesiegel erhalten, wenn sie durch eine Einrichtung des Gesundheitswesens verteilt werden. Auch in diesem Bereich lässt der Leistungsausweis von Nestlé zu wünschen übrig.
Ein weiteres Thema sind Geschenke an das Gesundheitspersonal. Deren Wirkung ist nicht zu unterschätzen, beeinflussen sie doch – meist unbewusst und unbeabsichtigt – Entscheidungen des Gesundheitspersonals. Aus diesem Grund ist in Artikel 7.3 des Kodex festgelegt, dass von finanziellen oder materiellen Anreizen abgesehen werden soll. Die Problematik der Interessenkonflikte, welche bei finanzieller Unterstützung von Gesundheitspersonal durch Konzerne auftreten können, wurde mit der WHA-Resolution 49.15 (1996) nochmals detaillierter ausgeführt und geregelt. Trotzdem sind solche Anreize weiterhin Teil der Marketingpraxis von Nestlé.

Diese und viele weitere Beispiele von Kodex-Verstössen durch Nestlé und andere Firmen sowie die entsprechenden Belege sind auf der IBFAN-Website zu finden.




Mehr zum Thema

Verwandte Themen