Nestlé
«Nestlé tötet Babys!» — die Geschichte einer Kampagne (19.09.05)
Dreissig Jahre ist es her seit dieser Slogan die Schweiz aufrüttelte. Dass Nestlé gegen die Urheber prozessierte und die Kritikerinnen und Kritiker mundtot zu machen versuchte, erwies sich letztlich als Bumerang. Der Prozess löste weltweit ein grosses Echo aus. Die Gefahren der Vermarktung künstlicher Babynahrung und die Folgen davon erhielten breite öffentliche Resonanz. |
Die schädlichen Auswirkungen des schrankenlosen Vertriebs von künstlicher Babynahrung und die Gefahren der Schoppenbabykrankheit gelangten erst Anfang der Siebziger Jahre ins öffentliche Bewusstsein. 1974 publizierte die englische Organisation «War on Want» die Studie „The baby killer“, welche sich hauptsächlich auf Untersuchungen in Afrika stützte und anhand eindrücklicher Beispiele und schockierenden Bildern die möglichen negativen Konsequenzen der Flaschenernährung aufzeigte. Dieser Bericht wurde mehrfach aufgelegt und in verschiedene Sprachen übersetzt.
Einer der Angeklagten war Rudolf Strahm, damals EvB-Mitarbeiter und heutiger Preisüberwacher. Die EvB begleitete den Nestlé-Prozess, der sich bis 1976 hinzog, mit einer Informationskampagne. Der Konzern verweigerte während des Prozesses die Teilnahme an öffentlichen Gesprächen mit EvB-Vertretern und anderen Kritikerinnen, um weitere negative Schlagzeilen zu vermeiden. Letztlich ohne Erfolg: „Seit der Strafklage sind in der Weltpresse, von den USA über Afrika bis Europa, mehrere Artikel über diesen Prozess erschienen“, berichtete die EvB in ihrem Rundbrief 2/75. Der Gerichtsfall endete schliesslich mit einer symbolischen Verurteilung der Angeklagten, wobei Nestlé im Vorfeld drei der vier Anklagepunkte fallen liess. Strahm und seine MitstreiterInnen wurden einzig für den Titel der Publikation verurteilt und mit einer symbolischen Busse von Fr. 300.- belegt. Gleichzeitig ermahnte der Richter den Konzern, seine Marketingpraktiken in ärmeren Ländern grundsätzlich zu überdenken. Die Broschüre erschien daraufhin mit einem Zensurbalken (so wie sie auf dem Titelblatt dieser EvB-Dokumentation abgebildet ist).
Parallel zur angestrengten Strafklage bemühte sich Nestlé im Schulterschluss mit sieben anderen Unternehmen der Säuglingsmilchindustrie den Imageschaden mittels einer Vorwärtsstrategie zu beheben. Sie gründeten den „International Council of Infant Food Industries“ (ICIFI) und gaben sich einen Ethikcode, welcher die Bedenken der KritikerInnen ausräumen sollte. Allerdings wurde beim genaueren Hinsehen deutlich, dass trotz Code die umstrittenen Bewerbungspraktiken fast ausnahmslos hätten weiter geführt werden können.
Die Arbeitsgruppe „Dritte Welt Bern“ schloss sich dem in den USA lancierten Boykott umgehend an, und die EvB informierte wiederum über deren Verlauf. 1984 wurde der Boykott suspendiert, nachdem Nestlé versprochen hatte, den WHO-Kodex über die Vermarktung von Muttermilch-Ersatzprodukten in Entwicklungsländern einzuhalten. Nur vier Jahre später wurde der Boykott wieder aufgenommen, weil Untersuchungen aus Asien zeigten, dass Nestlé seine Versprechen nicht einhielt. Heute gibt es aktive Boykott-Komitees in 18 Ländern.
Diese Hearings brachten das Thema der schädlichen Marketingpraktiken auf die internationale politische Agenda. Kennedy suchte in der Folge wiederholt den Kontakt mit der Industrie und schliesslich auch mit der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO). Er war überzeugt, dass es für ein internationales Problem auch einer internationalen Lösung bedarf. Schliesslich berief die WHO gemeinsam mit dem Uno-Kinderhilfswerk UNICEF 1979 ein Treffen aller relevanter Akteure ein. Erstmals waren, neben Regierungs- und WirtschaftsvertreterInnen, auch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eingeladen. Im Verlauf der Zusammenkunft beschlossen die beteiligten Organisationen, darunter auch die Arbeitsgruppe Dritte Welt, ein internationales Netzwerk zur Überwachung der Babymilch-Industrie zu gründen; so entstand 1981 IBFAN (mehr dazu auf Seite xy). Dieses WHO/UNICEF-Meeting war bahnbrechend, es läutete die Ausarbeitung eines internationalen Kodex über die Vermarktung von künstlicher Babynahrung ein (mehr dazu auf Seite yx).
Der Nestlé-Prozess ist auch an der Basler Fasnacht 1976 ein Thema:
«D Nestlé dät schynts ganz gerisse
d Buscheli bim Dringge bschysse.
Drum git s vor Gricht e grosses Wääse,
denn d Pulvermilch, die dät nur jääse.
Nach dem Prozäss waiss jede Lappi:
d Bruscht isch nit nur fir dr Bappi.»
Der Nestlé-Prozess
Noch im selben Jahr nahm sich in der Schweiz die „Arbeitsgruppe Dritte Welt Bern“ der deutschen Übersetzung an. Sie gab der deutschen Fassung einen neuen, pointiert-provokativen Titel: „Nestlé tötet Babys“. Im Vorwort wies die Arbeitsgruppe darauf hin, dass sie sich angesichts des unethischen Verhaltens des Konzerns dazu verpflichtet fühle, die Öffentlichkeit in der Schweiz, dem Mutterland von Nestlé, auf die Ergebnisse der Untersuchung aufmerksam zu machen. Nur Wochen später reichte Nestlé eine Strafklage wegen Ehrverletzung gegen die Mitglieder der Arbeitsgruppe ein. Nestlé betrachtete vier Aspekte der Studie als ehrverletzend. Einerseits den Titel und andererseits die Feststellungen, Nestlés Verhalten sei unethisch, Nestlé sei verantwortlich für den Tod von Tausenden von Babys und Nestlé-Verkaufspersonal sei als Krankenschwestern verkleidet.Einer der Angeklagten war Rudolf Strahm, damals EvB-Mitarbeiter und heutiger Preisüberwacher. Die EvB begleitete den Nestlé-Prozess, der sich bis 1976 hinzog, mit einer Informationskampagne. Der Konzern verweigerte während des Prozesses die Teilnahme an öffentlichen Gesprächen mit EvB-Vertretern und anderen Kritikerinnen, um weitere negative Schlagzeilen zu vermeiden. Letztlich ohne Erfolg: „Seit der Strafklage sind in der Weltpresse, von den USA über Afrika bis Europa, mehrere Artikel über diesen Prozess erschienen“, berichtete die EvB in ihrem Rundbrief 2/75. Der Gerichtsfall endete schliesslich mit einer symbolischen Verurteilung der Angeklagten, wobei Nestlé im Vorfeld drei der vier Anklagepunkte fallen liess. Strahm und seine MitstreiterInnen wurden einzig für den Titel der Publikation verurteilt und mit einer symbolischen Busse von Fr. 300.- belegt. Gleichzeitig ermahnte der Richter den Konzern, seine Marketingpraktiken in ärmeren Ländern grundsätzlich zu überdenken. Die Broschüre erschien daraufhin mit einem Zensurbalken (so wie sie auf dem Titelblatt dieser EvB-Dokumentation abgebildet ist).
Parallel zur angestrengten Strafklage bemühte sich Nestlé im Schulterschluss mit sieben anderen Unternehmen der Säuglingsmilchindustrie den Imageschaden mittels einer Vorwärtsstrategie zu beheben. Sie gründeten den „International Council of Infant Food Industries“ (ICIFI) und gaben sich einen Ethikcode, welcher die Bedenken der KritikerInnen ausräumen sollte. Allerdings wurde beim genaueren Hinsehen deutlich, dass trotz Code die umstrittenen Bewerbungspraktiken fast ausnahmslos hätten weiter geführt werden können.
Der Nestlé-Boykott
Das Thema der Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten fand bald auch in den USA Resonanz – vorab in kirchlichen Kreisen. Als die anfänglich angewendete Strategie, durch Vorstösse an Aktionärsversammlungen die Konzerne zur Verhaltensänderung zu bewegen, fehlschlug, wuchs die Bereitschaft für schärfere Massnahmen. 1977 rief die eine Koalition von verschiedenen Organistionen („Infant Formula Action Coalition“, INFACT) zum Boykott von Nestlé auf.Die Arbeitsgruppe „Dritte Welt Bern“ schloss sich dem in den USA lancierten Boykott umgehend an, und die EvB informierte wiederum über deren Verlauf. 1984 wurde der Boykott suspendiert, nachdem Nestlé versprochen hatte, den WHO-Kodex über die Vermarktung von Muttermilch-Ersatzprodukten in Entwicklungsländern einzuhalten. Nur vier Jahre später wurde der Boykott wieder aufgenommen, weil Untersuchungen aus Asien zeigten, dass Nestlé seine Versprechen nicht einhielt. Heute gibt es aktive Boykott-Komitees in 18 Ländern.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommt ins Spiel
Neben dem Boykott versuchten engagierte BürgerInnen in den USA PolitikerInnen für das Thema zu gewinnen. Mit Erfolg, 1978 fanden öffentliche Anhörungen (Hearings) vor der für Gesundheitsfragen zuständigen Senatskommission der USA statt. Die von Nestlé ins Feld geführte Argumentation überzeugte nicht, die wahre Absicht der KritikerInnen sei eine direkte Attacke gegen die freie Marktwirtschaft. Der leitende Senator Ted Kennedy wies die Sichtweise von Nestlé zurück und bezeichnete den Boykott als „eine kapitalistische Waffe, die im amerikanischen System durchaus legitim sei“, wie es im EvB-Rundbrief 2/78 heisst.Diese Hearings brachten das Thema der schädlichen Marketingpraktiken auf die internationale politische Agenda. Kennedy suchte in der Folge wiederholt den Kontakt mit der Industrie und schliesslich auch mit der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO). Er war überzeugt, dass es für ein internationales Problem auch einer internationalen Lösung bedarf. Schliesslich berief die WHO gemeinsam mit dem Uno-Kinderhilfswerk UNICEF 1979 ein Treffen aller relevanter Akteure ein. Erstmals waren, neben Regierungs- und WirtschaftsvertreterInnen, auch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eingeladen. Im Verlauf der Zusammenkunft beschlossen die beteiligten Organisationen, darunter auch die Arbeitsgruppe Dritte Welt, ein internationales Netzwerk zur Überwachung der Babymilch-Industrie zu gründen; so entstand 1981 IBFAN (mehr dazu auf Seite xy). Dieses WHO/UNICEF-Meeting war bahnbrechend, es läutete die Ausarbeitung eines internationalen Kodex über die Vermarktung von künstlicher Babynahrung ein (mehr dazu auf Seite yx).
Der Nestlé-Prozess ist auch an der Basler Fasnacht 1976 ein Thema:
«D Nestlé dät schynts ganz gerisse
d Buscheli bim Dringge bschysse.
Drum git s vor Gricht e grosses Wääse,
denn d Pulvermilch, die dät nur jääse.
Nach dem Prozäss waiss jede Lappi:
d Bruscht isch nit nur fir dr Bappi.»


