Nestlé
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Zurück in die Zukunft   (19.09.05)

«Durch die Aktivitäten der grossen multinationalen Konzerne wurden rechtsfreie Räume geschaffen. Gewerkschaften, Konsumentenorganisationen vor allem aber die staatlichen Instanzen sind alle national organisiert. Den internationalen Konzernen steht deshalb auf internationalem Niveau keine Kontrollinstanz, keine Gegenmacht gegenüber.»

Plädoyer von Rechtsanwalt Moritz Leuenberger im Nestlé-Prozess 1976


Dieses Zitat aus dem Nestlé-Prozess vor bald dreissig Jahren würde bestens in die aktuelle Globalisierungsdiskussion passen. Es klingt deshalb so aktuell, weil in den siebziger Jahren die Diskussion um die Rolle, die Gefahren und die Kontrolle von transnationalen Konzernen schon einmal geführt wurde. Die Geschichte des Babymilch-Skandals und seiner politischen Verarbeitung ist auch ein Lehrstück über die Regulierung von Konzernen.

Multis im Schussfeld

Die Diskussion um transnationale Konzerne, oder «Multis» wie man sie damals nannte, fand allerdings in den Siebziger Jahren in einem ganz anderen Umfeld statt. Die Entwicklungsländer hatten nämlich rhetorisch und in den UNO-Gremien (ausser dem Sicherheitsrat) die Oberhand. Sie forderten eine «Neue Weltwirtschaftsordnung», die gerechter und entwicklungsfreundlicher sein sollte. Sie pochten lauthals auf ihre Souveränität und forderten Ausgleichsmechanismen gegen den Rohstoffpreisverfall. Wie heute wurde viel über Konzerne und ihren Beitrag zu wirtschaftlicher Entwicklung debattiert, die Mehrheitsmeinung war allerdings selbst bei Regierungen, dass die Macht der transnationalen Konzerne die Entwicklungsländer bedrohe und deshalb eingeschränkt werden müsse. Von 1973 bis Anfang der Neunziger Jahre gab es eine UNO-Kommission für transnationale Konzerne, in deren Rahmen über ein Verhaltenskodex für Konzerne verhandelt wurde. In diesem Umfeld begann die Ausarbeitung des «Internationalen Kodex über die Vermarktung von Muttermilch-Ersatzprodukten» (siehe dazu den Artikel auf Seite xy).
Kurz darauf änderte sich allerdings die politische Grosswetterlage dramatisch. In den siebziger Jahren hatten die USA in den UNO-Gremien auf Zeit gespielt. Sie machten den Entwicklungsländern kaum substantielle Zugeständnisse, blockierten die Nord-Süd-Verhandlungen aber auch nicht. Mit dem Amtsantritt Roland Reagans 1980 änderte sich dies. Die USA gingen voll auf Konfrontationskurs, sie lehnten den Nord-Süd-Dialog und alle Verhandlungen mit Entwicklungsländern rundweg ab. Besonders aufmüpfigen UNO-Organisationen wurde kurzerhand der Geldhahn zugedreht. Die Verschuldungskrise der Entwicklungsländer, die als Reaktion auf die Wirtschaftspolitik Reagans 1982 ausbrach, tat ein übriges, um die Entwicklungsländer zum Schweigen zu bringen.

Kodex statt bindende Regulierung

Es ist auch dem besonderen politischen Klima der siebziger Jahre zu verdanken, dass es überhaupt einen internationalen Kodex über die Vermarktung von Babynahrung gibt. Dass dieser aber von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) lediglich als Empfehlung und nicht als bindende Konvention verabschiedet wurde, zeigt bereits den industriefreundlichen und regulierungsfeindlichen Geist, der seit den achtziger Jahren auch auf UNO-Ebene herrscht.
Die Babymilch-Konzerne hatten mit Hilfe der USA nicht nur verhindert, dass ihre Marketing-Praktiken bindend reguliert wurden, es gelang ihnen auch in der letzten Verhandlungsphase, den Text des Kodex zu verwässern und zu verwischen.
Die Erfahrung, die in etwas mehr als zwanzig Jahren mit dem «Internationalen Kodex über die Vermarktung von Muttermilch-Ersatzprodukten» gemacht wurden, zeigen, dass einerseits etwas erreicht werden konnte. Das Stillen wurde gefördert, und die extrem aggressiven Marketingmethoden verschwanden. Andererseits zeigten sich aber auch die Schwächen dieses Kodex: Die Industrie war nicht bereit, Empfehlungen vollständig zu befolgen und es fehlte jegliche Art von rechtlicher Verbindlichkeit. Die Konzerne versuchen, sich durch eigene Interpretationen und das Ausnützen von Schlupflöchern um ihre volle Verantwortung zu drücken, während sie sich gleichzeitig mit Hilfe ihre PR-Abteilungen als mustergültig präsentieren. Den Nichtregierungsorganisationen (NGOs), in diesem Fall dem Aktionsnetzwerk Säuglingsnahrung (International Baby Food Action Network, IBFAN) bleibt nicht anderes übrig, als durch permanente, mühsame Arbeit den Konzernen auf der Spur zu bleiben und die Regierungen immer wieder an ihre Verantwortung zu erinnern, gegen missbräuchliche Marketingpraktiken vorzugehen.
Die transnationalen Konzerne versuchen seit Mitte der neunziger Jahren der zunehmenden Kritik an ihrer Macht und ihrem Verhalten mit freiwilligen Initiativen und Verhaltenskodices zu begegnen. Das Beispiel Babynahrung zeigt, dass dies nicht ausreicht, und es rechtlich bindende Instrumente braucht. Denn auch heute noch gilt was Moritz Leuenberger im Nestlé-Prozess sagte: «Den internationalen Konzernen steht auf internationalem Niveau keine Kontrollinstanz, keine Gegenmacht gegenüber.»



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