Verschuldung
Position der Erklärung von Bern zum angekündigten Schuldenerlass am G8 Gipfel (05.07.05)
Erste Teil-Erfolge für die weltweite Millennium-Entwicklungsziele Kampagne oder Infusionen bevor der Patient stirbt?
Christine Eberlein, Erklärung von Bern, 30. Juni 2005
Sechs Jahre nach dem Kölner Gipfel, gibt es wieder Bewegung in der Debatte um Schuldenerlass für arme hochverschuldete Länder. Auf weltweiten Druck von Organisationen der Zivilgesellschaft bekannten die Finanzminister der sieben reichsten Industrieländer am 10. Juni, dass weiterer Schuldenerlass nötig ist, um die Entwicklung der ärmsten Länder anzukurbeln.
Am G-8 Gipfel (dann ist Russland dabei), der vom 4.bis 6. Juli in Schottland stattfindet, wollen sie sich darauf einigen, hochverschuldeten Ländern 40 Mrd. bis 50 Mrd US-Dollar für Schuldenstreichungen zur Verfügung zu stellen. Davon sollen Länder profitieren, die bereits im Rahmen der Initiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC) ein mehrjähriges Wirtschaftsreformprogramms absolviert haben. Ihnen sollen alle Schulden gegenüber der Weltbank, dem Internationalen Währungsfond (IWF) und der Afrikanischen Entwicklungsbank erlassen werden. Dabei handelt es sich um 18 Länder, die alle Auflagen erfüllt haben und deren Schuldenbelastung trotzdem weiterhin zu hoch ist.
Der ehrgeizige britische «Marshall-Plans für Afrika» sieht weiterhin vor, dass die G8 ihre Afrika-Hilfen bis 2010 auf 50 Milliarden Dollar jährlich verdoppeln und bis 2015 auf 75 Milliarden Dollar verdreifachen. Ferner sollen sie sich verpflichten, ihre gesamte Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,7 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts aufzustocken; die EU hat bereits eine entsprechende Zusage gemacht.
Die Erklärung von Bern (EvB) begrüsst den Erlass als wichtiges Signal, dass umfassender Schuldenerlass und weitere Gelder für die Entwicklung der ärmsten Länder und das Erreichen der UNO Millenniums-Entwicklungsziele (Halbierung der weltweiten Armut bis 2015) unumgänglich ist. Insbesondere wurde mit dem Einbezug der Schulden an den IWF eine langjährige Forderung der EvB erfüllt. Wir warnen allerdings davor, den Erlass als generöse vollständige Entschuldung darzustellen.
Wer profitiert vom Schuldenerlass?
• Es ist unklar, welchen Ländern mit der neuen Initiative geholfen werden soll. Die Beschränkung auf die 18 Länder, die bereits alle von Weltbank und IWF auferlegten Reformauflagen erfüllt haben (completion point) ist willkürlich und ungerecht. Dadurch würden neun Länder leer ausgehen, die derzeit noch Reformprogramme und Wirtschaftsauflagen durchführen.
Grosse Versprechen – leere Worte?
• Den 41 ärmsten hochverschuldeten Ländern wurde bereits am G8 Gipfel in Köln 1999 100 Mrd. US-Dollar für einen umfassenden Erlass in Aussicht gestellt. Doch nur ein Drittel der dafür notwendigen Gelder ist bisher eingetroffen, so dass nur die Hälfte der 41 Länder angemessen entschuldet werden konnten. Wenn sich Tony Blair nun am Gipfel als «Retter Afrikas» präsentiert, vermittelt das ein falsches Bild. In Wahrheit handelt es sich um einen Erlass, der schon längst versprochen war.
• Weltweit gibt es mindestens 50 hochverschuldete Länder (inklusive middle income countries), die ebenfalls dringend einen Erlass ihrer Schulden bräuchten.
Zu wenig Erlass
• Die betreffenden Länder haben mitunter Schulden bei 20 anderen Regierungen und Banken. Während Schulden der afrikanischen Entwicklungsbank gestrichen werden, bleiben Schulden lateinamerikanischer und asiatischer Länder gegenüber ihrer regionalen Entwicklungsbanken bestehen. Das ist ungerecht.
• Gemäss Zahlen der britischen Regierung sollen 40 Mrd. US-Dollar an Schulden gestrichen werden. Allerdings hat Afrika südlich der Sahara allein 230 Mrd. US-Dollar ausländische Schulden. Die gesamten Entwicklungsländer schulden dem Norden 2.4 Billionen US-Dollar. Von einem vollen Erlass kann also keine Rede sein.
Kritik am Tausch: Schuldenerlass gegen multilaterale Entwicklungshilfegelder
• Es wurde angekündigt, dass die entschuldeten Länder automatisch weniger finanzielle Unterstützung der Weltbank (IDA) erhalten werden, um den Erlass zu einem Teil zu finanzieren. Doch die ärmsten Länder sind auf die günstigen Weltbank-Kredite mit ihren langen Laufzeiten angewiesen, um nur die nötigsten dringenden Aufgaben im Bereich Gesundheit und Bildung zu meisten. Weil die hochverschuldeten Länder nicht kreditwürdig sind, dürfen sie nur bei der Weltbank Kredite aufnehmen. Denn der angekündigte Schuldenerlass ist zu wenig, um tatsächlich nachhaltig zur Armutsbekämpfung beizutragen. Die IDA-Kredite werden in Zukunft schwieriger zu beziehen und mit höheren Auflagen verbunden sein.
Wer bezahlt?
• Noch ist auch unklar, wer diesen Schuldenerlass wirklich bezahlt. Laut dem G7 Kommuniqué soll er zusätzlich sein und nicht aus dem Topf der HIPC-Initiative finanziert werden. Auch die im Frühjahr von NGOs propagierte Idee, dass ein weiterer Teil der IWF-Goldreservern neu bewertet und verkauft werden, hat sich nicht durchgesetzt.
• Weil die multilateralen Banken ihre Kredite nicht einfach streichen können (sie sind zur Refinanzierung anderere Kredite auf stete Einkünfte angewiesen), werden voraussichtlich die Mitgliedsländer der multilateralen Banken, wie die Schweiz, zur Kasse gebeten werden. Nicht-Regierungsorganisationen befürchten, dass nationale Entwicklungshilfegelder dafür herhalten müssen, was scharf kritisiert wird.
• Die EvB bedauert, dass der Golddeal abglehnt wurde.
Und die Schweiz?
Für die Erklärung von Bern ist klar: Das UNO Ziel, die weltweite Armut bis zum Jahr 2015 zu halbieren, kann nur erreicht werden, wenn die Industrienationen sich mit dem Süden solidarisch zeigen. Dazu braucht es höhere Entwicklungshilfe und mehr Gelder für Schuldenerlass. Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit bekennt sich dazu, die armen Länder bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben zu unterstützen. Dazu gehört für die EvB auch eine finanzielle Beteiligung der Schweiz am multilateralen Schuldenerlass. Im Rahmen des internationalen «burden sharing» ist die Schweiz aufgefordert, sich mit mindestens 30 Mio US-Dollar pro Jahr zu beteiligen. Angesichts des knappen Entwicklungshilfebudgets der Schweiz fordern wir, dass diese Gelder tatsächlich additionell gesprochen werden. Die EvB fordert den Bundesrat auf, in einem Grundsatzentscheid diesem ausserbudgetären Beitrag zum Schuldnerlass zuzustimmen. Die entsprechenden Länder haben durch mehrjährige Anpassungsprogramme und Wirtschaftsreformen hinlänglich bewiesen, dass es gerechtfertigt ist, ihnen umfassenden Schuldenerlass zu gewähren.
Während die Schweiz in Schottland nicht mitreden kann, hat sie bei der technischen Ausgestaltung der Blair-Initiative durch ihren Einsitz im Board des IWF durchaus Möglichkeiten der Einflussnahme. Die EvB fordert, dass die Schweiz ihre ehemalige Vorreiterrolle in Entschuldungsfragen wieder einnimmt und sich dafür einsetzt, dass auch die neun Länder, die bereits grundsätzliche Reformen durchgeführt haben (sie haben schon den sogenannten «decision point» für prinzipiellen Schuldenerlass erreicht) einbezogen werden. Ausserdem müssen gerechterweise auch Schulden der regionalen Entwicklungsbanken, wie der asiatischen und der latein-amerikanischen Entwicklungsbank eingeschlossen werden.
Christine Eberlein, Erklärung von Bern, 30. Juni 2005
Sechs Jahre nach dem Kölner Gipfel, gibt es wieder Bewegung in der Debatte um Schuldenerlass für arme hochverschuldete Länder. Auf weltweiten Druck von Organisationen der Zivilgesellschaft bekannten die Finanzminister der sieben reichsten Industrieländer am 10. Juni, dass weiterer Schuldenerlass nötig ist, um die Entwicklung der ärmsten Länder anzukurbeln.
Am G-8 Gipfel (dann ist Russland dabei), der vom 4.bis 6. Juli in Schottland stattfindet, wollen sie sich darauf einigen, hochverschuldeten Ländern 40 Mrd. bis 50 Mrd US-Dollar für Schuldenstreichungen zur Verfügung zu stellen. Davon sollen Länder profitieren, die bereits im Rahmen der Initiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC) ein mehrjähriges Wirtschaftsreformprogramms absolviert haben. Ihnen sollen alle Schulden gegenüber der Weltbank, dem Internationalen Währungsfond (IWF) und der Afrikanischen Entwicklungsbank erlassen werden. Dabei handelt es sich um 18 Länder, die alle Auflagen erfüllt haben und deren Schuldenbelastung trotzdem weiterhin zu hoch ist.
Der ehrgeizige britische «Marshall-Plans für Afrika» sieht weiterhin vor, dass die G8 ihre Afrika-Hilfen bis 2010 auf 50 Milliarden Dollar jährlich verdoppeln und bis 2015 auf 75 Milliarden Dollar verdreifachen. Ferner sollen sie sich verpflichten, ihre gesamte Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,7 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts aufzustocken; die EU hat bereits eine entsprechende Zusage gemacht.
Die Erklärung von Bern (EvB) begrüsst den Erlass als wichtiges Signal, dass umfassender Schuldenerlass und weitere Gelder für die Entwicklung der ärmsten Länder und das Erreichen der UNO Millenniums-Entwicklungsziele (Halbierung der weltweiten Armut bis 2015) unumgänglich ist. Insbesondere wurde mit dem Einbezug der Schulden an den IWF eine langjährige Forderung der EvB erfüllt. Wir warnen allerdings davor, den Erlass als generöse vollständige Entschuldung darzustellen.
Wer profitiert vom Schuldenerlass?
• Es ist unklar, welchen Ländern mit der neuen Initiative geholfen werden soll. Die Beschränkung auf die 18 Länder, die bereits alle von Weltbank und IWF auferlegten Reformauflagen erfüllt haben (completion point) ist willkürlich und ungerecht. Dadurch würden neun Länder leer ausgehen, die derzeit noch Reformprogramme und Wirtschaftsauflagen durchführen.
Grosse Versprechen – leere Worte?
• Den 41 ärmsten hochverschuldeten Ländern wurde bereits am G8 Gipfel in Köln 1999 100 Mrd. US-Dollar für einen umfassenden Erlass in Aussicht gestellt. Doch nur ein Drittel der dafür notwendigen Gelder ist bisher eingetroffen, so dass nur die Hälfte der 41 Länder angemessen entschuldet werden konnten. Wenn sich Tony Blair nun am Gipfel als «Retter Afrikas» präsentiert, vermittelt das ein falsches Bild. In Wahrheit handelt es sich um einen Erlass, der schon längst versprochen war.
• Weltweit gibt es mindestens 50 hochverschuldete Länder (inklusive middle income countries), die ebenfalls dringend einen Erlass ihrer Schulden bräuchten.
Zu wenig Erlass
• Die betreffenden Länder haben mitunter Schulden bei 20 anderen Regierungen und Banken. Während Schulden der afrikanischen Entwicklungsbank gestrichen werden, bleiben Schulden lateinamerikanischer und asiatischer Länder gegenüber ihrer regionalen Entwicklungsbanken bestehen. Das ist ungerecht.
• Gemäss Zahlen der britischen Regierung sollen 40 Mrd. US-Dollar an Schulden gestrichen werden. Allerdings hat Afrika südlich der Sahara allein 230 Mrd. US-Dollar ausländische Schulden. Die gesamten Entwicklungsländer schulden dem Norden 2.4 Billionen US-Dollar. Von einem vollen Erlass kann also keine Rede sein.
Kritik am Tausch: Schuldenerlass gegen multilaterale Entwicklungshilfegelder
• Es wurde angekündigt, dass die entschuldeten Länder automatisch weniger finanzielle Unterstützung der Weltbank (IDA) erhalten werden, um den Erlass zu einem Teil zu finanzieren. Doch die ärmsten Länder sind auf die günstigen Weltbank-Kredite mit ihren langen Laufzeiten angewiesen, um nur die nötigsten dringenden Aufgaben im Bereich Gesundheit und Bildung zu meisten. Weil die hochverschuldeten Länder nicht kreditwürdig sind, dürfen sie nur bei der Weltbank Kredite aufnehmen. Denn der angekündigte Schuldenerlass ist zu wenig, um tatsächlich nachhaltig zur Armutsbekämpfung beizutragen. Die IDA-Kredite werden in Zukunft schwieriger zu beziehen und mit höheren Auflagen verbunden sein.
Wer bezahlt?
• Noch ist auch unklar, wer diesen Schuldenerlass wirklich bezahlt. Laut dem G7 Kommuniqué soll er zusätzlich sein und nicht aus dem Topf der HIPC-Initiative finanziert werden. Auch die im Frühjahr von NGOs propagierte Idee, dass ein weiterer Teil der IWF-Goldreservern neu bewertet und verkauft werden, hat sich nicht durchgesetzt.
• Weil die multilateralen Banken ihre Kredite nicht einfach streichen können (sie sind zur Refinanzierung anderere Kredite auf stete Einkünfte angewiesen), werden voraussichtlich die Mitgliedsländer der multilateralen Banken, wie die Schweiz, zur Kasse gebeten werden. Nicht-Regierungsorganisationen befürchten, dass nationale Entwicklungshilfegelder dafür herhalten müssen, was scharf kritisiert wird.
• Die EvB bedauert, dass der Golddeal abglehnt wurde.
Und die Schweiz?
Für die Erklärung von Bern ist klar: Das UNO Ziel, die weltweite Armut bis zum Jahr 2015 zu halbieren, kann nur erreicht werden, wenn die Industrienationen sich mit dem Süden solidarisch zeigen. Dazu braucht es höhere Entwicklungshilfe und mehr Gelder für Schuldenerlass. Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit bekennt sich dazu, die armen Länder bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben zu unterstützen. Dazu gehört für die EvB auch eine finanzielle Beteiligung der Schweiz am multilateralen Schuldenerlass. Im Rahmen des internationalen «burden sharing» ist die Schweiz aufgefordert, sich mit mindestens 30 Mio US-Dollar pro Jahr zu beteiligen. Angesichts des knappen Entwicklungshilfebudgets der Schweiz fordern wir, dass diese Gelder tatsächlich additionell gesprochen werden. Die EvB fordert den Bundesrat auf, in einem Grundsatzentscheid diesem ausserbudgetären Beitrag zum Schuldnerlass zuzustimmen. Die entsprechenden Länder haben durch mehrjährige Anpassungsprogramme und Wirtschaftsreformen hinlänglich bewiesen, dass es gerechtfertigt ist, ihnen umfassenden Schuldenerlass zu gewähren.
Während die Schweiz in Schottland nicht mitreden kann, hat sie bei der technischen Ausgestaltung der Blair-Initiative durch ihren Einsitz im Board des IWF durchaus Möglichkeiten der Einflussnahme. Die EvB fordert, dass die Schweiz ihre ehemalige Vorreiterrolle in Entschuldungsfragen wieder einnimmt und sich dafür einsetzt, dass auch die neun Länder, die bereits grundsätzliche Reformen durchgeführt haben (sie haben schon den sogenannten «decision point» für prinzipiellen Schuldenerlass erreicht) einbezogen werden. Ausserdem müssen gerechterweise auch Schulden der regionalen Entwicklungsbanken, wie der asiatischen und der latein-amerikanischen Entwicklungsbank eingeschlossen werden.


