Umstrittene Grossprojekte
Pipeline Baku-Tbilisi-Ceyhan (05.11.03)
Pipeline Baku-Tbilisi-Ceyhan - Eine skandalöse Gesetzesumgehung
von Lara Cataldi, in Le Solidaire, DB-Lausanne, Nov.2003
«Durch das vorliegende Abkommen erklären und bescheinigen die einzelnen Staaten, dass das Pipeline-Projekt keinerlei Dienste umfasst, die der Öffentlichkeit als Ganzes auf ihrem jeweiligen Territorium zugute kämen oder die die alltäglichen Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllen würden. Weder das Konzept noch die Auflagen an das Projekt sind dergestalt, dass es im Dienste oder im Interesse der Öffentlichkeit stehen müsste.»
*Auszug aus dem zwischenstaatlichen Abkommen (IGA) vom 18. November 1999 zwischen Aserbaidschan, Georgien und der Türkei im Hinblick auf den Bau einer Öl-Pipeline durch ihr Territorium (Artikel II §8).
Stellen sie sich vor, eine Erdöl- oder Erdgas-Pipeline würde durch die gesamte Schweiz gebaut und die Betreiber der Anlage hätten vom Bundesrat die Aufhebung der Menschenrechte und aller Sozial- und Umweltgesetze im Bereich des Pipeline-Trasses erwirkt. Unmöglich? Genau das geschieht aber zwischen dem Kaspischen Meer und dem Mittelmeer!
«Der Jahrhundertvertrag», so betitelte British Petroleum (BP) das mit der aserbaidschanischen Regierung am 24. September 1994 getroffene Abkommen. Der zwölf Tage nach dem erfolgreichen Staatsstreich des Präsidenten Heydar Aliyev abgeschlossene Handel berechtigt die von BP (1) geleitete Azerbaijan International Operating Company, die Gas- und Ölvorkommen von Azeri-Chirag-Guneshli (ACG) im Kaspischen Meer zu fördern. Gemäss BP sollen sich diese Reserven auf 5,3 Milliarden Ölfässer belaufen.
Um auf den Weltmarkt zu gelangen, kann das schwarze Gold des Kaspischen Meers nicht über die Pipelines transportiert werden, die zu den russischen und georgischen Häfen im Schwarzen Meer führen. Sie sind gesättigt und durchqueren gefährliche Zonen (eine von ihnen durchquert Tschetschenien). So haben sich die Staaten der Region, die Machtinhaber und Erdölunternehmen zusammengetan im Kampf um eine neue Pipeline-Strecke. Durch Russland? Iran? Die Türkei? Oder durch Turkmenistan, Afghanistan und China? Schliesslich entschied man sich für die teuerste, aber für Europa und die USA politisch interessanteste Variante. Das Trasse – Baku (Aserbaidschan), Tbilisi (Georgien), Ceyhan (Türkei) – umgeht Russland, Afghanistan, Iran und den Bosporus.
«Durch das vorliegende Abkommen erklären und bescheinigen die einzelnen Staaten, dass das Pipeline-Projekt keinerlei Dienste umfasst, die der Öffentlichkeit als Ganzes auf ihrem jeweiligen Territorium zugute kämen oder die die alltäglichen Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllen würden. Weder das Konzept noch die Auflagen an das Projekt sind dergestalt, dass es im Dienste oder im Interesse der Öffentlichkeit stehen müsste.»
*Auszug aus dem zwischenstaatlichen Abkommen (IGA) vom 18. November 1999 zwischen Aserbaidschan, Georgien und der Türkei im Hinblick auf den Bau einer Öl-Pipeline durch ihr Territorium (Artikel II §8).
Stellen sie sich vor, eine Erdöl- oder Erdgas-Pipeline würde durch die gesamte Schweiz gebaut und die Betreiber der Anlage hätten vom Bundesrat die Aufhebung der Menschenrechte und aller Sozial- und Umweltgesetze im Bereich des Pipeline-Trasses erwirkt. Unmöglich? Genau das geschieht aber zwischen dem Kaspischen Meer und dem Mittelmeer!
«Der Jahrhundertvertrag», so betitelte British Petroleum (BP) das mit der aserbaidschanischen Regierung am 24. September 1994 getroffene Abkommen. Der zwölf Tage nach dem erfolgreichen Staatsstreich des Präsidenten Heydar Aliyev abgeschlossene Handel berechtigt die von BP (1) geleitete Azerbaijan International Operating Company, die Gas- und Ölvorkommen von Azeri-Chirag-Guneshli (ACG) im Kaspischen Meer zu fördern. Gemäss BP sollen sich diese Reserven auf 5,3 Milliarden Ölfässer belaufen.
Um auf den Weltmarkt zu gelangen, kann das schwarze Gold des Kaspischen Meers nicht über die Pipelines transportiert werden, die zu den russischen und georgischen Häfen im Schwarzen Meer führen. Sie sind gesättigt und durchqueren gefährliche Zonen (eine von ihnen durchquert Tschetschenien). So haben sich die Staaten der Region, die Machtinhaber und Erdölunternehmen zusammengetan im Kampf um eine neue Pipeline-Strecke. Durch Russland? Iran? Die Türkei? Oder durch Turkmenistan, Afghanistan und China? Schliesslich entschied man sich für die teuerste, aber für Europa und die USA politisch interessanteste Variante. Das Trasse – Baku (Aserbaidschan), Tbilisi (Georgien), Ceyhan (Türkei) – umgeht Russland, Afghanistan, Iran und den Bosporus.
Die «lukrative» Pipeline von BTC
Das Trans-Kaspische Projekt, bekannt unter dem Namen BTC-Pipeline, wird von einem Baukonsortium unter Leitung der britischen BP (2) geführt. Ab 2005 sollen täglich eine Million Fässer Rohöl durch die 1760 Kilometer Röhren transportiert werden. Zielort ist die Ölraffinerie von Yumurtalik, neben der Stadt Ceyhan an der türkischen Mittelmeerküste. Um diese auf 3,6 Milliarden Dollar geschätzten Investition zu finanzieren, rechnet das Konsortium mit einer Eigenfinanzierungsquote von 30%.
Die restliche Finanzierung erfolgt über Anleihen. Wie John Browne, CEO von BP selber sagt, hängt die Rentabilität der Pipeline von den Krediten der öffentlichen Finanzinstitute ab, d. h. von der Internationalen Finanzgesellschaft der Weltbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (BERD) und den Instituten für die Exportrisikogarantie. Private Kreditgeber verlangen so hohe Zinsen, dass die Investition nicht rentabel wären, daher ist das Baukonsortium auf die relativ günstigen Kredite der Weltbank angewiesen. Obwohl das Konsortium noch keine Garantien für die Finanzierung erhalten hat, begannen die Bauarbeiten für die Pipeline im Mai 2003. Die verschiedenen öffentlichen Stellen fällen ihren Entscheid erst im Herbst 2003.
Gemäss Berichten von Amnesty International, Friends of the Earth und weiteren NGO würden die internationalen Finanzinstitute mit der Vergabe von Kredite an das BTC Projekt ihren eigenen ethischen Grundsätzen und Standards bezüglich Menschenrechte zuwiderzuhandeln.
Die restliche Finanzierung erfolgt über Anleihen. Wie John Browne, CEO von BP selber sagt, hängt die Rentabilität der Pipeline von den Krediten der öffentlichen Finanzinstitute ab, d. h. von der Internationalen Finanzgesellschaft der Weltbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (BERD) und den Instituten für die Exportrisikogarantie. Private Kreditgeber verlangen so hohe Zinsen, dass die Investition nicht rentabel wären, daher ist das Baukonsortium auf die relativ günstigen Kredite der Weltbank angewiesen. Obwohl das Konsortium noch keine Garantien für die Finanzierung erhalten hat, begannen die Bauarbeiten für die Pipeline im Mai 2003. Die verschiedenen öffentlichen Stellen fällen ihren Entscheid erst im Herbst 2003.
Gemäss Berichten von Amnesty International, Friends of the Earth und weiteren NGO würden die internationalen Finanzinstitute mit der Vergabe von Kredite an das BTC Projekt ihren eigenen ethischen Grundsätzen und Standards bezüglich Menschenrechte zuwiderzuhandeln.
Die Demokratie in Quarantäne
«… Sollte irgendein Abkommen, ein nationaler oder internationaler Vertrag, eine Gesetzgebung, ein Erlass, eine Verfügung, ein Dekret, eine Ermächtigung oder Zustimmung oder irgendeine Form von Engagement, Politik, Deklaration oder Erlaubnis dazu führen, dass es bei der Verwirklichung des Projekts zu Konflikten, Beeinträchtigungen oder Störungen kommt oder dass die in diesem Abkommen gewährten Werte, Rechte, Privilegien, Konzessionen, Entschädigungen oder Schutzvorkehrungen vermindert, eingeschränkt oder negativ beeinflusst werden, dann muss eine Gesetzesänderung ins Auge gefasst werden[…]; die Regierungsbehörden müssen alles im Bereich des Möglichen unternehmen, um das wirtschaftliche Gleichgewicht wiederherzustellen …» (aus : HGA mit der Türkei, Art. 7.2 (vi) und (xi))
Für die Pipeline gilt ein rechtlicher Rahmen, der aus zwei Abkommen besteht: das Inter Governmental Agreement (IGA) (3), ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen Aserbaidschan, Georgien und der Türkei, und das Host Government Agreement (HGA) (4), ein «Gastgeber»-Abkommen zwischen all diesen Ländern und dem Konsortium BP. Die von den Parlamenten ratifizierten und während der 40- bis 60-jährigen Lebensdauer der Pipeline gültigen Abkommen wurden von einem britischen Anwaltsbüro im Auftrag von BP ausgearbeitet. Um die Rentabilität der Pipeline zu gewährleisten, beschränken sie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und bedrohen die Demokratie aufs Schwerste.
BP und seine Partner sind von der Verpflichtung befreit, die heutigen und zukünftigen Gesetze zu befolgen, welche die wirtschaftliche Rentabilität der Pipeline gefährden könnten. Diese Befreiungen können insbesondere Gesetze und Massnahmen, zum Schutz der Menschenrechte, der Rechte der Arbeitnehmer und Umweltschutzgesetze ausser Kraft setzen. Das BP Konsortium liess diese Verpflichtungen durch einfache Absichtserklärungen ersetzen: BP erklärt sich bereit, die «Standards und Praktiken zu befolgen, die im Allgemeinen bei ähnlichen Projekten der Ölindustrie angewendet werden». Doch sogar BP gibt zu, dass keine schriftlich niedergelegten Standards verfasst wurden!
Daneben haben BP und Konsorten das Recht erwirkt, auf Schadenersatz zu klagen, sollten die Anrainerstaaten neue Gebühren erheben, neue Gesetze erlassen oder sonstige Neuerungen einführen sollten, die die Rentabilität des Projekts beeinflussen könnten! Die betroffene Bevölkerung kann somit weder ihre Rechte durchsetzen, noch Schadenersatz verlangen. Das HGA beinhaltet ebenfalls, dass sogar aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit und des Umweltschutzes der Staat nichts unternehmen darf, was den Betrieb der Pipeline negativ beeinflussen könnte. Nur eine unmittelbare und materielle Gefahr könnte eine Notmassnahme rechtfertigen. Würden die Türkei, Georgien und Aserbaidschan neue Durch-setzungsbestimmungen im Zusammenhang mit diesen Abkommen einführen, müssten sie möglicherweise das Konsortium entschädigen.
Für die Pipeline gilt ein rechtlicher Rahmen, der aus zwei Abkommen besteht: das Inter Governmental Agreement (IGA) (3), ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen Aserbaidschan, Georgien und der Türkei, und das Host Government Agreement (HGA) (4), ein «Gastgeber»-Abkommen zwischen all diesen Ländern und dem Konsortium BP. Die von den Parlamenten ratifizierten und während der 40- bis 60-jährigen Lebensdauer der Pipeline gültigen Abkommen wurden von einem britischen Anwaltsbüro im Auftrag von BP ausgearbeitet. Um die Rentabilität der Pipeline zu gewährleisten, beschränken sie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und bedrohen die Demokratie aufs Schwerste.
BP und seine Partner sind von der Verpflichtung befreit, die heutigen und zukünftigen Gesetze zu befolgen, welche die wirtschaftliche Rentabilität der Pipeline gefährden könnten. Diese Befreiungen können insbesondere Gesetze und Massnahmen, zum Schutz der Menschenrechte, der Rechte der Arbeitnehmer und Umweltschutzgesetze ausser Kraft setzen. Das BP Konsortium liess diese Verpflichtungen durch einfache Absichtserklärungen ersetzen: BP erklärt sich bereit, die «Standards und Praktiken zu befolgen, die im Allgemeinen bei ähnlichen Projekten der Ölindustrie angewendet werden». Doch sogar BP gibt zu, dass keine schriftlich niedergelegten Standards verfasst wurden!
Daneben haben BP und Konsorten das Recht erwirkt, auf Schadenersatz zu klagen, sollten die Anrainerstaaten neue Gebühren erheben, neue Gesetze erlassen oder sonstige Neuerungen einführen sollten, die die Rentabilität des Projekts beeinflussen könnten! Die betroffene Bevölkerung kann somit weder ihre Rechte durchsetzen, noch Schadenersatz verlangen. Das HGA beinhaltet ebenfalls, dass sogar aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit und des Umweltschutzes der Staat nichts unternehmen darf, was den Betrieb der Pipeline negativ beeinflussen könnte. Nur eine unmittelbare und materielle Gefahr könnte eine Notmassnahme rechtfertigen. Würden die Türkei, Georgien und Aserbaidschan neue Durch-setzungsbestimmungen im Zusammenhang mit diesen Abkommen einführen, müssten sie möglicherweise das Konsortium entschädigen.
Private Interessen oder öffentliches Interesse?
Eine Analyse von Amnesty International (5) kommt zum Schluss, dass die von der türkischen Regierung und dem Konsortium getroffenen Abkommen den Begriff des öffentlichen Interesses neu auslegen. Das IGA hält fest, dass die Pipeline nicht im Dienste des öffentlichen Interesses betrieben wird. Gleichzeitig darf die Türkei Landbesitzer enteignen, wenn es für den Bau der Pipeline erforderlich ist. Die Türkei respektiert damit zwar ihre Verpflichtungen gegenüber dem Konsortium, entzieht sich aber ihrer öffentlichen Verantwortung in Bezug auf den Schutz der Rechte der betroffenen Bevölkerung. Doch was.., wenn die türkischen Behörden mit den Protesten einer wütenden Bevölkerung konfrontiert sind, die sich gegen die Enteignungen oder wegen anderer Probleme im Zusammenhang mit der Pipeline wehren?
Das IGA und HGA sind typische Abkommen bei Direktinvestitionen. Sie schaffen ein paralleles Rechtssystem, in dem Unternehmen mehr Rechte als die Lokalbevölkerung erhalten. Zudem dürfen Unternehmen Sonderrechte im Verwaltungsgesetz in Anspruch nehmen, weil die Verträge nicht auf der Basis der Gesetzgebung der unterzeichnenden Staaten beruhen. Die internationalen Abkommen werden vom Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (CIRDI) geprüft. Diese Institution ist eine Partnerin der Weltbank und vermittelt zwischen Regierungen und ausländischen Privatinvestoren. Ihre Aufgabe besteht auch darin, , «auf eine Erhöhung internationaler Investitionen hinzuwirken» (6). Deshalb hat das öffentliche Interesse nicht mehr Gewicht als das Privatinteresse ... Wenig erstaunlich, also, dass das CIRDI die internationalen Verträge auf dem Gebiet der Menschenrechte und des Umweltschutzes nicht in die Liste der Normen aufnimmt, auf deren Grundlage es Streitfragen klärt!
Das IGA und HGA sind typische Abkommen bei Direktinvestitionen. Sie schaffen ein paralleles Rechtssystem, in dem Unternehmen mehr Rechte als die Lokalbevölkerung erhalten. Zudem dürfen Unternehmen Sonderrechte im Verwaltungsgesetz in Anspruch nehmen, weil die Verträge nicht auf der Basis der Gesetzgebung der unterzeichnenden Staaten beruhen. Die internationalen Abkommen werden vom Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (CIRDI) geprüft. Diese Institution ist eine Partnerin der Weltbank und vermittelt zwischen Regierungen und ausländischen Privatinvestoren. Ihre Aufgabe besteht auch darin, , «auf eine Erhöhung internationaler Investitionen hinzuwirken» (6). Deshalb hat das öffentliche Interesse nicht mehr Gewicht als das Privatinteresse ... Wenig erstaunlich, also, dass das CIRDI die internationalen Verträge auf dem Gebiet der Menschenrechte und des Umweltschutzes nicht in die Liste der Normen aufnimmt, auf deren Grundlage es Streitfragen klärt!
Schwere Menschenrechtsverletzungen
Aserbaidschan, Georgien und die Türkei werden sicher von der Pipeline profitieren. Aber es ist unwahrscheinlich, dass dieses Geld wirklich der Bevölkerung zugute kommt. Nichtregierungsorganisationen haben eine Liste von Risiken erstellt. Darunter sind nicht nur die finanziellen Risiken der Türkei beim Bau der Pipeline, sondern auch die Korruption, die Verschmutzung der Mineralwasserquellen, die eines der wichtigsten Exportgüter Georgiens sind, sowie der Verlust von Kulturland usw.
Bereits vor Baubeginn nahmen Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit dem Pipelinebau stark zu. Verletzt wurde vor allem das Recht auf freie Meinungsäusserung in den drei betroffenen Ländern, in denen zum Teil noch Folter, Korruption und Unterdrückung religiöser und ethnischer Minderheiten an der Tagesordnung sind. So drohte Iiham Aliyev (Sohn des aserbaidschanischen Präsidenten und Vize-Präsident von Socar, Mitglied des Konsortiums) in einer Fernsehrede, alle Personen zu bestrafen, die gegen das BTC-Projekt auftreten oder dessen Finanzierung kritisieren. In Georgien bezeichneten mehrere Amtspersonen jene Personen als «Landesverräter», die sich besorgt zeigten über die Auswirkungen der Pipeline. Im März 2003 wurden italienische und britische Vertreter von NGO, die sich über die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Bau der Pipeline informieren wollten, von der türkischen Polizei verfolgt und aufgehalten. Der NGO- Bericht spricht für sich. Er erwähnt eine Zunahme willkürlicher Verhaftungen, vor allem im Nordosten, wo die Kurden 30% der Bevölkerung ausmachen. Ferner enthüllt er, dass die Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Umsiedlungsprogramme zustande kamen, ohne dass die Bevölkerung auf angemessene Weise konsultiert wurden. Bereits jetzt häufen sich Beschwerden bezüglich der Verfahren und der Schadenersatzzahlungen bei Enteignungen (7).
Bereits vor Baubeginn nahmen Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit dem Pipelinebau stark zu. Verletzt wurde vor allem das Recht auf freie Meinungsäusserung in den drei betroffenen Ländern, in denen zum Teil noch Folter, Korruption und Unterdrückung religiöser und ethnischer Minderheiten an der Tagesordnung sind. So drohte Iiham Aliyev (Sohn des aserbaidschanischen Präsidenten und Vize-Präsident von Socar, Mitglied des Konsortiums) in einer Fernsehrede, alle Personen zu bestrafen, die gegen das BTC-Projekt auftreten oder dessen Finanzierung kritisieren. In Georgien bezeichneten mehrere Amtspersonen jene Personen als «Landesverräter», die sich besorgt zeigten über die Auswirkungen der Pipeline. Im März 2003 wurden italienische und britische Vertreter von NGO, die sich über die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Bau der Pipeline informieren wollten, von der türkischen Polizei verfolgt und aufgehalten. Der NGO- Bericht spricht für sich. Er erwähnt eine Zunahme willkürlicher Verhaftungen, vor allem im Nordosten, wo die Kurden 30% der Bevölkerung ausmachen. Ferner enthüllt er, dass die Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Umsiedlungsprogramme zustande kamen, ohne dass die Bevölkerung auf angemessene Weise konsultiert wurden. Bereits jetzt häufen sich Beschwerden bezüglich der Verfahren und der Schadenersatzzahlungen bei Enteignungen (7).
NGOs forden Rechte für die Bevölkerung
Angesichts der Tatsache, dass beim Bau der Pipeline BTC weder die Menschenrechte noch die Rechte der Arbeitnehmer und die Umweltschutzgesetze berücksichtigt werden, fordern die NGO – darunter auch die Erklärung von Bern – ein Moratorium in Bezug auf den Bau und die Finanzierung der Pipeline. Sie fordern insbesondere die Revision der Abkommen IGA und HGA, in Hinblick auf die Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes. Ferner müssen sich auch die internationalen Finanzinstituten dafür einsetzen, dass die Öleinnahmen zu einer Verringerung der Armut beitragen und der betroffenen Bevölkerung zukommen.
Derartige bilaterale Verträge, welche Investoren von der Verpflichtung zur Einhaltung der grundlegenden Rechte entbinden, sind für die EvB schlicht inakzeptabel. Es darf nicht hingenommen werden, dass sich sowohl Staaten wie auch die internationalen Finanzinstitutionen stärker um die finanziellen Risiken der Investoren sorgen als um die Risiken für Mensch und Umwelt. Es gibt ein internationales Recht, dass die Menschenrechte und Umweltschutzgesetze schützt. Dieses sollte nicht nur für Staaten, sondern auch für Privatinvestoren und für Organisationen wie die Weltbank verbindlich sein. Das Beispiel dieser Pipeline zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Diese Tatsache ist nicht tolerierbar.
Lara Cataldi
Derartige bilaterale Verträge, welche Investoren von der Verpflichtung zur Einhaltung der grundlegenden Rechte entbinden, sind für die EvB schlicht inakzeptabel. Es darf nicht hingenommen werden, dass sich sowohl Staaten wie auch die internationalen Finanzinstitutionen stärker um die finanziellen Risiken der Investoren sorgen als um die Risiken für Mensch und Umwelt. Es gibt ein internationales Recht, dass die Menschenrechte und Umweltschutzgesetze schützt. Dieses sollte nicht nur für Staaten, sondern auch für Privatinvestoren und für Organisationen wie die Weltbank verbindlich sein. Das Beispiel dieser Pipeline zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Diese Tatsache ist nicht tolerierbar.
Lara Cataldi
1) BP besitzt 34,1% der Anteile dieser Holding, die weitere Ölfirmen umfasst, u.a.: Socar, Exxon, Statoil, TPAO, Unocal usw. Keine dieser Firmen besitzt mehr als 10% der Anteile.
2) Das Konsortium besteht aus BP (GB) (30.1%), Socar (Aserbaidschan), Unocal, ConocoPhillips (USA), Statoil (Norwegen), TPAO (Türkei), Eni (Italien), TotalFinaElf (Frankreich), Itochu, Inpex (Japan) und Delta Hess (USA und Saudiarabien).
3) IGA: Inter-Governmental Agreement
4) HGA: Host Government Agreement (dieses Abkommen kann wie auch das IGA auf der website www.baku.org.uk oder direkt auf www.caspiandevelopmentandexport.com eingesehen werden)
5) Human rights on the line, the Baku-Tbilisi-Ceyhan pipeline project, Amnesty International UK, London, Mai 2003 (verfügbar unter www.bankwatch.org/" target="_blank" class="pub-tth-web">www.bankwatch.org).
6) Präsentation des CIRDI: www.worldbank.com/icsid
7) Die erwähnten Berichte sind verfügbar unter: www.baku.org.uk und www.bankwatch.org
2) Das Konsortium besteht aus BP (GB) (30.1%), Socar (Aserbaidschan), Unocal, ConocoPhillips (USA), Statoil (Norwegen), TPAO (Türkei), Eni (Italien), TotalFinaElf (Frankreich), Itochu, Inpex (Japan) und Delta Hess (USA und Saudiarabien).
3) IGA: Inter-Governmental Agreement
4) HGA: Host Government Agreement (dieses Abkommen kann wie auch das IGA auf der website www.baku.org.uk oder direkt auf www.caspiandevelopmentandexport.com eingesehen werden)
5) Human rights on the line, the Baku-Tbilisi-Ceyhan pipeline project, Amnesty International UK, London, Mai 2003 (verfügbar unter www.bankwatch.org/" target="_blank" class="pub-tth-web">www.bankwatch.org).
6) Präsentation des CIRDI: www.worldbank.com/icsid
7) Die erwähnten Berichte sind verfügbar unter: www.baku.org.uk und www.bankwatch.org


