Kampagne Keine Patente auf Leben
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Fact-Sheet «TRIPs: Patente auf Leben?»  (25.09.03)
   Fact-Sheet «TRIPs: Patente auf Leben?»   (14 KB)
Ausgangslage
Artikel 27.3b des TRIPS-Abkommens regelt die Ausnahmen von der Patentierbarkeit. Er sieht vor, dass Pflanzen und Tiere von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden können. Hingegen dürfen Mikroorganismen sowie nichtbiologische und mikrobiologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren nicht von der Patentierbarkeit ausgenommen werden. Diese Formulierung öffnet aber der Patentierung von gentechnologisch veränderten Organismen Tür und Tor. Der Schutz von geistigen Eigentumsrechten auf lebenden Organismen widerspricht den kulturellen Grundsätzen und dem politischen Willen der meisten Länder des Südens. Zwar wurde den Entwicklungsländern eine Überprüfung dieser Regelung zugestanden, doch ist diese nun schon seit 1999 in Gang und eine Einigung zeichnet sich noch immer nicht ab.

Position der Schweiz
Die Schweiz wehrt sich bis heute gegen jede Änderung des TRIPS-Abkommens und damit auch des Artikels 27.3b. Leben soll weiterhin patentiert werden können. Immerhin wird inzwischen anerkannt, dass es einen Zielkonflikt zwischen dem TRIPS-Abkommen und der Biodiversitätskonvention gibt. Jüngst hat die Schweiz ein Papier vorgelegt, in welchem sie sich zur Frage der Offenlegung der Herkunft der genetischen Ressourcen und des traditionellen Wissen in Patentanmeldungen äussert. Der Vorschlag ist insofern zahnlos, als er keinen Nachweis der auf Kenntnis der Sachlage gegründeten vorherigen Zustimmung («prior informed consent») und der gerechten und ausgewogenen Aufteilung der Vorteile («fair and equitable benefit sharing») beinhaltet. Zudem sieht er vor, dass ein Patent nur dann widerrufen werden könnte, wenn die Offenlegung der «Quelle» der pflanzengenetischen Ressourcen oder des traditionellen Wissens in «betrügerischer Absicht» fehlerhaft erfolgt bzw. unterlassen worden ist.

Forderungen der Erklärung von Bern an die Schweizer Regierung:
  Keine Patente auf Leben: Patente auf Leben führen zu einer Monopolisierung in heiklen Sektoren wie Ernährung und Gesundheitsversorgung und können somit grosse Bevölkerungsgruppen von der lebenswichtigen Grundversorgung ausschliessen. Zudem kann durch die Patentierung von Leben auch der züchterische Fortschritt und die medizinische Forschung behindert werden. Wir fordern deshalb den Ausschluss von Patenten für Menschen, Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen sowie von ihren Bestandteilen, wie auch von sämtlichen natürlichen Prozessen, die zur Erzeugung von Tieren, Pflanzen und anderen lebenden Organismen dienen.
  Schluss mit der Biopiraterie: Es muss sichergestellt werden, dass das TRIPS-Abkommen nicht den Zielsetzungen anderer internationaler Abkommen widerspricht. Im TRIPS-Abkommen muss festgehalten werden, dass bei allen Patentanmeldungen weltweit die Offenlegung der Herkunft der pflanzengenetischen Ressourcen und/oder des traditionellen Wissens, die zur Erfindung beigetragen haben, sowie der Nachweis des «prior informed consent» der zuständigen Stellen des Herkunftslandes und des Nachweises des «fair and equitable benefit sharing» obligatorisch werden.



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