Verschuldung
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Ein neues Insolvenzverfahren für verschuldete Staaten scheiterte am Veto der USA  (14.04.03)
Der Reformvorschlag des Internationalen Währungsfonds einen insolvenzrechtlichen Mechanismus für die Lösung von Zahlungs- und Schuldenkrisen einzuführen, scheiterte an deren Frühjahrstagung am 12./13. April 2003 am Veto der Bush-Administration und internationaler Banken.

Vor anderthalb Jahren hatte der Internationale Währungsfonds (IWF) überraschend eine breite Diskussion entfacht wie man drohende Zahlungsunfähigkeiten von Ländern der sogenannten emerging markets frühzeitig abwenden und dadurch Finanzkrisen wie die Argentiniens vermeiden könnte. Der IWF erarbeitete einen - in den Augen der Banken radikalen - Vorschlag für einen unabhängigen Schulden-Umstrukturierungs Mechanismus (SDRM) für quasi insolvente Staaten, welche den Privatsektor bei der Lösung von Finanzkrisen einbindet. Zur Anwendung des von IWF Vize-Direktorin Anne Krueger propagierten Modells müssten sowohl international als auch IWF-intern Gesetzgebungen geändert werden. Dadurch könnten Regierungen, deren Länder in einer Finanzkrise stecken, Schutz vor Gläubigern erhalten, wie dies auch bei nationalen Insolvenzverfahren möglich ist. Die neuen Gesetze würden das bisherige Recht von Anleihenhalten, Umstrukturierungen zu verweigern, ausser Kraft setzen.

Wall Street und die Bush-Administration reagierten empört auf den IWF-Vorschlag und warnten, dass nach Einführung eines solchen Verfahrens die Finanzflüsse in die Entwicklungsländer austrocknen würden. Einige Regierungen von emerging markets schlossen sich dem Veto an, aus Furcht eine Insolvenzerklärung würde ihre Kreditwürdigkeit mindern und die Türe zu neuen Krediten schliessen.

Der SDRM ist der neueste Vorschlag einer langen Reihe von Mechanismen und Regelwerken, mit dem die Gläubiger seit zwanzig Jahren versuchen die Schuldenkrise von Entwicklungsländern in den Griff zu bekommen. Doch keines der Verfahren hat bisher zu wirklich nachhaltigen Lösungen geführt. Insbesondere die ärmsten gesellschaftlichen Gruppen in den verschuldeten Ländern zahlen dafür einen hohen Preis.

Mitte der 90er Jahre verursachten die sich sprunghaft ausweitenden Finanzkrisen ein weiteres Problem. Die unter anderem vom IWF selbst propagieren Kapitalverkehrsliberalisierungen hatten zur Folge, dass privates Finanzkapital unkontrolliert in die emerging markets floss, welches jedoch bei ersten Anzeichen einer Krise rasch wieder abgezogen wurde und dadurch Finanz- und Wirtschaftskrisen auslöste. Die gravierenden Folgen der Asienkrise sowie derjenigen in Lateinamerika, Russland, Argentinien sind bekannt. Zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit der Krisenländer sah sich der IWF gezwungen immer häufiger einzuspringen und zunehmend höhere Finanzhilfekredite zu gewähren.

Mit den Finanzkrisen wuchs beim IWF die Einsicht, dass Kreditgeber und Schuldner gemeinsam eine Lösung finden müssen. Zeitgleich entstand ein weiteres Problem: Infolge der Globalisierung nahm die Anleiheverschuldung durch Bonds zu und damit eine Zersplitterung der Gläubiger. Bei diesen handelt es sich seitdem nicht mehr um eine handvoll Banken wie in den 80er Jahren, sondern um unzählige Einzelpersonen, die schwierig in einen Schulden-Umstrukturierungsprozess einzubringen sind.

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Norden und Süden, darunter die Erklärung von Bern, begrüssten mit einigen Vorbehalten den Vorschlag des IWF als ersten Schritt in die richtige Richtung. NGOs prangern seit langem an, dass das internationale Schuldenmanagement von Ungerechtigkeit und den Interessen der Gläubiger geprägt ist. Die Gläubiger sind Richter in eigener Sache. Der Zustand ungeregelter und langwieriger Insolvenzen kommt Schuldner und Gläubiger teuer zu stehen. Deshalb fordern NGOs seit zehn Jahren ein „Faires, Unparteiisches und Tansparentes Schiesdgerichtsverfahrens“ (FTAP), das für gerechte Beziehungen zwischen Schuldnern und Gläubigern sorgt und die Zuspitzung von Finanzkrisen verhindert. Der NGO-Vorschlag beinhaltet folgende Kernelemente:
  Ein neues Verfahren muss den Schuldendienst der betreffenden Länder auf ein tragbares Niveau zurückführen und somit dem Schuldner die Chance auf einen Neuanfang eröffnen. Dazu müssen die Befriedigung der Grundbedürfnisse und entwicklungswichtige Investitionen Vorrang vor der Bedienung der Gläubiger haben.
  Das Verfahren muss von einer neutralen und unabhängigen Instanz gelenkt werden. Es darf keinen Platz für besondere Rollen eines einzelnen Gläubigers geben – auch nicht des IWF. Das betrifft auch die Auswahl der „Schiedsrichter“. Ein Einfluss des IWF über seine Rolle als Gläubiger hinaus ist bei deren Auswahl ist nicht akzeptabel.
  Das Verfahren muss transparent und öffentlich sein. Es muss, wie im Kapitel 9 des US-Insolvenzrechts, das Recht aller von Zahlung oder Nichtzahlung Betroffenen gewährleisten, vor einer Entscheidung angehört zu werden, einschließlich der Zivilgesellschaft im Schuldnerland.
  Die sachverständige Begutachtung des Schuldners, auf deren Grundlage über einen eventuellen Erlass entschieden wird, muss durch eine Institution erfolgen, die keinerlei Eigeninteressen weder auf der Schuldner- noch auf der Gläubigerseite verfolgt.
  Das Verfahren muss alle Forderungen an das Schuldnerland umfassen und eine umfassende Verifizierung der Ansprüche beinhalten, einschließlich der Frage nach ihrer Legitimität.

Die Erklärung von Bern kritisiert am IWF-Vorschlag, dass entscheidende Elemente einer wirksamen Reform fehlen. Dem IWF geht es weniger um Schuldenerlass als Mittel zur Armutsbekämpfung, als um die Lösung von Abstimmungsproblemen unter den Gläubigern. Fragwürdig ist auch, dass der IWF als Gläubiger im Verfahren weiterhin einen prominenten Platz einnehmen möchte. Der IWF behält sich vor, die Tragfähigkeit der Schulden eines Landes sowie die Überprüfung der Gläubigerforderungen und die Festsetzung der verbleibenden Zahlungsverpflichtungen des Schuldners selbst zu überprüfen. Grundsätzlich kritisiert die EvB auch, dass sich das SDRM nur auf private Forderungen bezieht und multilaterale und bilaterale Schulden nicht in ein Verfahren aufgenommen werden. Das heisst, Forderungen an den IWF können nicht in ein SDRM–Verfahren einbezogen werden.

Auch wenn sich wiedereinmal die Interessen der Bush-Administration durchgesetzt haben und die Arbeit beim IWF für ein unabhängiges Schiedsgerichtsverfahren vorerst stillstehen werden, bleibt die EvB daran, für eine gerechtere Schuldenpolitik und höheren Schuldenerlass einzutreten.



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