Verschuldung
Internationales Insolvenzrecht für überschuldete Staaten (27.09.02)
Bei der Jahrestagung von Internationalem Währungsfonds und Weltbank am Wochenende vom 28.-29. September hat der IWF die Weichen für ein Insolvenzverfahren für überschuldete Staaten gestellt.
Die Argentinienkrise trug dazu bei, dass sich Finanzministerien in Geberländern und das Management von internationalen Finanzinstitutionen mit einem neuen Vorschlag der stellvertretende Direktorin des IWF, Anne O. Krueger befassen, für den die EvB seit langem plädiert: Ein schnelles Umschuldungsverfahren für Staaten mit grossen Schuldenproblemen. Der sogenannte Sovereign Debt Restructuring Mechanism (SDRM) zielt vor allem darauf ab den Privatsektor bei der Lösung der Finanzkrisen stärker einzubinden.. Die EvB begrüsst den Vorschlag zwar als bedeutenden Fortschritt, weil er für Krisenländer wie Argentinien endlich einen Ausweg bieten würde. Er bezieht sich jedoch hauptsächlich auf private Gläubiger und wird daher nur in emerging markets Anwendung finden. So wird ein Zweiklassen-System von Schulderländern geschaffen.
Das Problem
Seit Ausbruch der modernen Schuldenkrise des Südens im Jahr 1982 versuchen die Gläubiger mit immer neuen Mechanismen und Regelwerken, Lösungen für einzelne überschuldete Länder zu finden. Ihr Ziel ist dabei in erster Linie die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Die Mechanismen um Finanz- und Schuldenkrisen in den Griff zu bekommen, blieben bislang unbefriedigend und mussten ständig nachgebessert werden: benannt nach den jeweiligen Weltwirtschaftsgipfeln von den „Toronto Terms" zu „Naples Terms" zu „Lyon" und „Cologne Terms" und schließlich zur Initiative für Hoch verschuldete arme Länder (Heavily Indebted Poor Countries Initiative, HIPC-Initiative).
In den 90er Jahren veränderte sich die Struktur der Finanzflüsse und Kredite die in emerging marktes flossen: Obligationen, und ausländische Direktinvestitionen ersetzten zunehmend die traditionellen Bankenkredite und öffentlichen Kredite. Zudem machen Derivate und Hedge-Funds und sogenannte „vulture funds“, die Situation zum Teil völlig unübersichtlich. Die Besitzer der Obligationen und Kreditinstrumente sind nicht mehr klar identifizierbar, wie das in den 80er Jahren der Fall war, als genau bekannte Privatbanken oder Regierungen Umschuldungsverhandlungen führen konnten. Problematisch ist weiter, dass staatliche Obligationen nicht gesetzlich umgeschuldet werden können und einstimme Zustimmung aller Beteiligten bräuchten.
Es gibt zwar institutionelle Mechanismen für die Umschuldung und für Schuldenerlass von öffentlichen Schulden (Pariser Club und Londoner Club), aber bezüglich der Schuldenregulierung des Privatsektors besteht ein Vakuum. Inzwischen wird von fast niemand mehr bestritten, dass neue Schuldenregulierungen dringend notwendig sind, um frühzeitig drohenden Krisen angemessen zu begegnen, bevor ein Land in den finanziellen Ruin treibt und die Bevölkerung unter dem wirtschaftlichen Zusammenbruch leidet.
Der Vorschlag des IWF (Siehe ausführlicher: Rede von Botschafter A. Karrer)
Der IWF will einen weltweiten gesetzlichen Rahmen einzuführen, der alle Beteiligten in ein unabhängiges Schuldenrestrukturierungsverfahren einbindet (statutory approach). Im Rahmen eines unabhängiges Umschuldungsverfahrens (Sovereign Debt Restructuring Mechanisms- SDRM) soll ein unabhängiges Schlichtungskomitee (Dispute Resolution Forum) Ansprüche der Gläubiger prüfen und zwischen Gläubigern und Schuldnern schlichten.
Position und Forderungen der EvB für ein faires und transparentes Schiedsgerichtsverfahren
NGOs prangern seit langem an, dass das internationale Schuldenmanagement von Ungerechtigkeit, Intransparenz und den Interessen der Gläubiger geprägt ist. Die Gläubiger sind Richter in eigener Sache. Der Zustand ungeregelter und langwieriger Insolvenzen kommt Schuldner und Gläubiger unverhältnismässig teuer zu stehen. Aus Sicht der Erklärung von Bern können bestehende Verschuldungskrisen nur dann nachhaltig gelöst und zukünftige Krisen vermieden werden, wenn zwischen Gläubiger- und Schuldnerländern ein fairer Interessenausgleich mit rechtsstaatlichen Standards und größtmöglicher Transparenz herbeigeführt wird. Deshalb fordert die Erklärung von Bern, dass Umschuldungsabkommen durch ein faires, unparteiisches und transparentes Schiedsgerichtsverfahren ersetzt werden. Ausserdem muss die Bevölkerung ein Anhörungsrecht bekommen, denn sie ist von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten stark mitbetroffen, wie die gegenwärtige Krise in Argentinien zeigt.
EvB Position zum IWF-Vorschlag (siehe auch Medienmitteilung der EvB vom 27.9.2002)
Der IWF reeagiert endlich auf die längst überfällige Einführung eines effektiven und ordentlichen Schuldenregulierungsmechanismus, die gerade für emerging markets dringend notwendig ist, um frühzeitig Finanz- und Schuldenkrisen zu vermeiden. Die gegenwärtigen Krisen in Südamerika zeigen, dass die Märkte nicht allein zur Krisenbewältigung fähig sind. Die EvB begrüsst, dass der IWF nicht mehr länger gewillt ist, durch seine Finanzspritzen in letzter Minute überschuldeten Regierungen neue Kredite zu gewähren, ohne den Privatsektor bei einer Lösung miteinzubeziehen.
Forderungen und Kritik der EvB am IWF-Vorschlag:
Die Argentinienkrise trug dazu bei, dass sich Finanzministerien in Geberländern und das Management von internationalen Finanzinstitutionen mit einem neuen Vorschlag der stellvertretende Direktorin des IWF, Anne O. Krueger befassen, für den die EvB seit langem plädiert: Ein schnelles Umschuldungsverfahren für Staaten mit grossen Schuldenproblemen. Der sogenannte Sovereign Debt Restructuring Mechanism (SDRM) zielt vor allem darauf ab den Privatsektor bei der Lösung der Finanzkrisen stärker einzubinden.. Die EvB begrüsst den Vorschlag zwar als bedeutenden Fortschritt, weil er für Krisenländer wie Argentinien endlich einen Ausweg bieten würde. Er bezieht sich jedoch hauptsächlich auf private Gläubiger und wird daher nur in emerging markets Anwendung finden. So wird ein Zweiklassen-System von Schulderländern geschaffen.
Das Problem
Seit Ausbruch der modernen Schuldenkrise des Südens im Jahr 1982 versuchen die Gläubiger mit immer neuen Mechanismen und Regelwerken, Lösungen für einzelne überschuldete Länder zu finden. Ihr Ziel ist dabei in erster Linie die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Die Mechanismen um Finanz- und Schuldenkrisen in den Griff zu bekommen, blieben bislang unbefriedigend und mussten ständig nachgebessert werden: benannt nach den jeweiligen Weltwirtschaftsgipfeln von den „Toronto Terms" zu „Naples Terms" zu „Lyon" und „Cologne Terms" und schließlich zur Initiative für Hoch verschuldete arme Länder (Heavily Indebted Poor Countries Initiative, HIPC-Initiative).
In den 90er Jahren veränderte sich die Struktur der Finanzflüsse und Kredite die in emerging marktes flossen: Obligationen, und ausländische Direktinvestitionen ersetzten zunehmend die traditionellen Bankenkredite und öffentlichen Kredite. Zudem machen Derivate und Hedge-Funds und sogenannte „vulture funds“, die Situation zum Teil völlig unübersichtlich. Die Besitzer der Obligationen und Kreditinstrumente sind nicht mehr klar identifizierbar, wie das in den 80er Jahren der Fall war, als genau bekannte Privatbanken oder Regierungen Umschuldungsverhandlungen führen konnten. Problematisch ist weiter, dass staatliche Obligationen nicht gesetzlich umgeschuldet werden können und einstimme Zustimmung aller Beteiligten bräuchten.
Es gibt zwar institutionelle Mechanismen für die Umschuldung und für Schuldenerlass von öffentlichen Schulden (Pariser Club und Londoner Club), aber bezüglich der Schuldenregulierung des Privatsektors besteht ein Vakuum. Inzwischen wird von fast niemand mehr bestritten, dass neue Schuldenregulierungen dringend notwendig sind, um frühzeitig drohenden Krisen angemessen zu begegnen, bevor ein Land in den finanziellen Ruin treibt und die Bevölkerung unter dem wirtschaftlichen Zusammenbruch leidet.
Der Vorschlag des IWF (Siehe ausführlicher: Rede von Botschafter A. Karrer)
Der IWF will einen weltweiten gesetzlichen Rahmen einzuführen, der alle Beteiligten in ein unabhängiges Schuldenrestrukturierungsverfahren einbindet (statutory approach). Im Rahmen eines unabhängiges Umschuldungsverfahrens (Sovereign Debt Restructuring Mechanisms- SDRM) soll ein unabhängiges Schlichtungskomitee (Dispute Resolution Forum) Ansprüche der Gläubiger prüfen und zwischen Gläubigern und Schuldnern schlichten.
Position und Forderungen der EvB für ein faires und transparentes Schiedsgerichtsverfahren
NGOs prangern seit langem an, dass das internationale Schuldenmanagement von Ungerechtigkeit, Intransparenz und den Interessen der Gläubiger geprägt ist. Die Gläubiger sind Richter in eigener Sache. Der Zustand ungeregelter und langwieriger Insolvenzen kommt Schuldner und Gläubiger unverhältnismässig teuer zu stehen. Aus Sicht der Erklärung von Bern können bestehende Verschuldungskrisen nur dann nachhaltig gelöst und zukünftige Krisen vermieden werden, wenn zwischen Gläubiger- und Schuldnerländern ein fairer Interessenausgleich mit rechtsstaatlichen Standards und größtmöglicher Transparenz herbeigeführt wird. Deshalb fordert die Erklärung von Bern, dass Umschuldungsabkommen durch ein faires, unparteiisches und transparentes Schiedsgerichtsverfahren ersetzt werden. Ausserdem muss die Bevölkerung ein Anhörungsrecht bekommen, denn sie ist von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten stark mitbetroffen, wie die gegenwärtige Krise in Argentinien zeigt.
EvB Position zum IWF-Vorschlag (siehe auch Medienmitteilung der EvB vom 27.9.2002)
Der IWF reeagiert endlich auf die längst überfällige Einführung eines effektiven und ordentlichen Schuldenregulierungsmechanismus, die gerade für emerging markets dringend notwendig ist, um frühzeitig Finanz- und Schuldenkrisen zu vermeiden. Die gegenwärtigen Krisen in Südamerika zeigen, dass die Märkte nicht allein zur Krisenbewältigung fähig sind. Die EvB begrüsst, dass der IWF nicht mehr länger gewillt ist, durch seine Finanzspritzen in letzter Minute überschuldeten Regierungen neue Kredite zu gewähren, ohne den Privatsektor bei einer Lösung miteinzubeziehen.
| Der Vorschlag von Anne Krueger einen weltweiten gesetzlichen Rahmens einzuführen, der alle Beteiligten einbindet, ist ein bedeutenden Fortschritt gegenüber der bisherigen Praxis von Umschuldungsverhandlungen im Pariser –oder Londoner Club, die von Gläubigern dominiert werden. |
| Begrüssenswert ist auch der IWF Vorschlag eines Schuldenmoratoriums während eines unabhängigen Umschuldungsverfahrens (SDRM), während dem keine Gerichtsverfahren gegen das Schuldnerland durchgeführt werden sollen. |
| Die Einführung eines unabhängigen internationalen Schlichtungskomitees (Dispute Resolution Forum), welches die Gläubigeransprüche prüft und das Schlichtungsverfahren leitet, kommt dem von der EvB geforderten unabhängigen Schiedsgerichtsverfahrens sehr nahe. |
| Nur das Schuldnerland kann selbst ein SDRM Verfahren auslösen |
| Während dem Restrukturierungsprozess soll den betroffenen Ländern neue Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden |
Forderungen und Kritik der EvB am IWF-Vorschlag:
| Multilaterale Schulden sind vom Verfahren ausgeschlossen, obwohl der Vorschlag von „gleicher Behandlung aller Kreditgeber“ spricht |
| Der SDRM Mechanismus bezieht sich hauptsächlich auf private Gläubiger und wird daher nur in emerging markets Anwendung finden. Dies würde zwei Klassen von Schuldnerländern schaffen. Nur Schuldnerländer mit einem hohen Anteil privater Schulden könnten profitieren. Länder mit hohen multilateralen oder öffentlichen Schulden müssten dagegen weiter langwierig auf eine Lösung ihres Schuldenproblems warten. Die Finanzkrisen der Türkei oder Brasiliens würden damit vorerst nicht gelöst. |
| IWF Strukturanpassungsprogramme bleiben auch weiterhin eine Vorbedingung für Umschuldungsmassnahmen |
| Der IWF behält die zentrale Rolle im Prozess, da er weiterhin über die Tragfähigkeit der Schulden eines Landes bestimmt. NGOs machen seit langem auf die Willkür dieser Berechnungen aufmerksam. |


