Kampagne Keine Patente auf Leben
Referat von F. Meienberg zur Lancierung der landesweiten Kampagne (04.09.00)
Geistiges Eigentum auf Leben im Rahmen der WTO - Eine Kurskorrektur ist notwendig
Das TRIPS-Abkommen
Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS), ist eines der Abkommen, welche im Rahmen der GATT Uruguay-Runde verhandelt wurden und 1995 schliesslich zur Gründung der WTO führten. Es waren die Industrieländer, tatkräftig unterstützt von der Lobby der Pharma- und Agrochemiekonzerne, die sich gegen den Willen der Mehrzahl der Entwicklungsländer für die Globalisierung des Immaterialgüterrechts stark machten. Die Länder des Südens haben letztendlich die Forderungen der Industrienationen akzeptiert, insbesondere auch, weil sie sich im Rahmen des Gesamtpakets Vorteile im Agrar- und Textilsektor erhofften. Hoffnungen die bis heute zum grössten Teil nicht erfüllt wurden.
Im Gegensatz zu anderen Abkommen der WTO baut das TRIPS-Abkommen keine Schutzvorkehrungen ab, sondern zwingt die Mitgliedstaaten, neue Schutzvorkehrungen einzuführen. Die Rechte an geistigem Eigentum zielen darauf ab, den technologischen Vorsprung der Industrieländer auf lange Zeiträume hinaus sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, durch das Erreichen möglichst grosser Absatzmärkte, amortisiert werden können. Die Einführung des Patentrechts in einem wirtschaftlich schwachen Land läuft auf eine Besteuerung der eigenen Bevölkerung zugunsten der Industrie des Nordens hinaus. Verloren geht dabei auch das Recht auf Nachahmung, welches während der Jahrhundertwende der Schweiz und später auch diversen asiatischen Staaten zu wirtschaftlichem Aufschwung verhalf. Dabei wird von den Mitgliedländern verlangt, den Patentschutz auch für solche Produkte zu gewährleisten, die bis anhin keinem Patenschutz oder gar einem expliziten Patentierungsverbot unterstanden.
Die globalisierten Monopolrechte auf Leben
Besonders umstritten war bereits während der Verhandlungen der Artikel 27.3b, der die Ausnahmen der Patentierbarkeit regelt. Er sieht vor, dass Pflanzen und Tiere mit Ausnahme von Mikroorganismen, und im wesentlichen biologische Verfahren für die Erzeugung von Pflanzen und Tieren, mit Ausnahme von nichtbiologischen und mikrobiologischen Verfahren, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden können. Werden Pflanzensorten von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, müssen sie zumindest durch ein wirksames System eigener Art (Sui Generis) geschützt werden. Die diversen Ausnahmen öffnen insbesondere der Patentierung gentechnologisch veränderter Organismen Tür und Tor.
Der Schutz von geistigen Eigentumsrechten auf lebenden Organismen ist für viele Länder des Südens neu und widerspricht ihrer gegenwärtigen Praxis und ihrem politischen Willen. Es ist der Eingriff des euro-amerikanischen Wirtschaftssystems in Gesellschaften, die den Eigentumsbegriff bisher diametral anders definierten. Insbesondere indigene Gemeinschaften sehen ihr Erbe nicht als persönliches Eigentum einer Person, die daraus ökonomischen Profit schlagen kann, sondern vielmehr als eine gemeinsame Verantwortung.
Mögliche Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der BäuerInnen und auf die Ernährungssicherheit
Die Kritik der UN-Kommission für Menschenrechte
Am 17. August hat die UN Sub-Kommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte eine Resolution verabschiedet, welche festhält, dass die Umsetzung des TRIPS-Abkommen in Konflikt mit den Menschenrechten steht. Explizit erwähnt sie dabei das Recht auf Nahrung, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Selbstbestimmung.
Die Revision des TRIPS-Abkommens
Die Meinungsverschiedenheiten bei der Formulierung des Art. 27.3b führten dazu, dass eine Bestimmung in den Text eingefügt wurde, die ein spezielles Überprüfungsverfahren dieser Regelung 4 Jahre nach Inkrafttreten (d.h. 1999) verlangt. Die Überprüfung kam bis jetzt nur schleppend voran und ist auch nach 18 Monaten kaum fortgeschritten. Im Rahmen dieser Überprüfung hat Kenia im Namen der Organisation Afrikanischer Staaten (OAU) im Sommer 1999 einen Forderungskatalog eingebracht, welcher mittlerweilen von weiteren Staaten des Südens und von unzähligen Bauern-, Umwelt- und Entwicklungsorganisationen auf der ganzen Welt unterstützt wird. Eine zentrale Forderung ist der Ausschluss von Patenten für Menschen, Tiere, Pflanzen und Mikrorganismen sowie von ihren Bestandteilen, wie auch von natürlichen Prozessen, die zur Erzeugung von Tieren, Pflanzen und anderen lebenden Organismen dienen. Weitere Forderungen beziehen sich unter anderem auf die Bauernrechte, die Kohärenz mit der Biodiversitätskonvention und die Umsetzungsfristen.
Mit der lancierten Postkartenaktion möchten wir diese zentralen Forderungen tatkräftig unterstützen.
Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS), ist eines der Abkommen, welche im Rahmen der GATT Uruguay-Runde verhandelt wurden und 1995 schliesslich zur Gründung der WTO führten. Es waren die Industrieländer, tatkräftig unterstützt von der Lobby der Pharma- und Agrochemiekonzerne, die sich gegen den Willen der Mehrzahl der Entwicklungsländer für die Globalisierung des Immaterialgüterrechts stark machten. Die Länder des Südens haben letztendlich die Forderungen der Industrienationen akzeptiert, insbesondere auch, weil sie sich im Rahmen des Gesamtpakets Vorteile im Agrar- und Textilsektor erhofften. Hoffnungen die bis heute zum grössten Teil nicht erfüllt wurden.
Im Gegensatz zu anderen Abkommen der WTO baut das TRIPS-Abkommen keine Schutzvorkehrungen ab, sondern zwingt die Mitgliedstaaten, neue Schutzvorkehrungen einzuführen. Die Rechte an geistigem Eigentum zielen darauf ab, den technologischen Vorsprung der Industrieländer auf lange Zeiträume hinaus sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, durch das Erreichen möglichst grosser Absatzmärkte, amortisiert werden können. Die Einführung des Patentrechts in einem wirtschaftlich schwachen Land läuft auf eine Besteuerung der eigenen Bevölkerung zugunsten der Industrie des Nordens hinaus. Verloren geht dabei auch das Recht auf Nachahmung, welches während der Jahrhundertwende der Schweiz und später auch diversen asiatischen Staaten zu wirtschaftlichem Aufschwung verhalf. Dabei wird von den Mitgliedländern verlangt, den Patentschutz auch für solche Produkte zu gewährleisten, die bis anhin keinem Patenschutz oder gar einem expliziten Patentierungsverbot unterstanden.
Die globalisierten Monopolrechte auf Leben
Besonders umstritten war bereits während der Verhandlungen der Artikel 27.3b, der die Ausnahmen der Patentierbarkeit regelt. Er sieht vor, dass Pflanzen und Tiere mit Ausnahme von Mikroorganismen, und im wesentlichen biologische Verfahren für die Erzeugung von Pflanzen und Tieren, mit Ausnahme von nichtbiologischen und mikrobiologischen Verfahren, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden können. Werden Pflanzensorten von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, müssen sie zumindest durch ein wirksames System eigener Art (Sui Generis) geschützt werden. Die diversen Ausnahmen öffnen insbesondere der Patentierung gentechnologisch veränderter Organismen Tür und Tor.
Der Schutz von geistigen Eigentumsrechten auf lebenden Organismen ist für viele Länder des Südens neu und widerspricht ihrer gegenwärtigen Praxis und ihrem politischen Willen. Es ist der Eingriff des euro-amerikanischen Wirtschaftssystems in Gesellschaften, die den Eigentumsbegriff bisher diametral anders definierten. Insbesondere indigene Gemeinschaften sehen ihr Erbe nicht als persönliches Eigentum einer Person, die daraus ökonomischen Profit schlagen kann, sondern vielmehr als eine gemeinsame Verantwortung.
Mögliche Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der BäuerInnen und auf die Ernährungssicherheit
| Der Zugang zu neuen verbesserten Sorten ist für die Ernährungssicherheit entscheidend. Durch die notwendigen Lizenzzahlungen und Nachbaugebühren werden patentierte oder sortengeschützte Sorten für viele Kleinbauern unerschwinglich. |
| Das jahrtausendealte Bauernrecht, aus der Ernte Saatgut zu gewinnen um es selbst wieder anzupflanzen oder mit anderen Bauern zu tauschen wird durch Patente ausser Kraft gesetzt. Jedes Jahr muss neues Saatgut bezahlt oder eine Nachbaugebühr bezahlt werden. Diese Zusatzausgaben werden die Überlebensfähigkeit vieler Klein- und SubsistenzbäuerInnen in Frage stellen. |
| Die Kontrolle über die Nahrungsmittelpflanzen liegt wegen der Patente auf Leben nicht mehr bei den BäuerInnen, sondern geht auf die Agrokonzerne über. Diese werden dann die Richtung der Forschung bestimmen und darüber entscheiden, welches Saatgut sich ärmere BäuerInnen noch leisten können. Diese Verschiebung der Kontrolle ist ein Skandal, weil es ja die BäuerInnen waren, die für die Vielfalt der Nahrungsmittelpflanzen und ihre Entwicklung verantwortlich waren. Die modernen Agrokonzerne bauen auf diesem Wissen auf, um es später für ihren eigenen Nutzen und gegen die Interessen der BäuerInnen zu verwenden. |
| Lokale und regionale Forschung ist der Schlüssel für die Entwicklung von neuen Sorten, welche auch den SubsistenzbäuerInnen zu gute kommen. Diese Forschung wurde bisher überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert. Durch die Möglichkeit von Patenten wird in Zukunft aber die private, bloss an kommerziellen Interessen orientierte Forschung an Boden gewinnen. Die öffentliche Forschung wird zurückgedrängt werden und Produkte für kleinere BäuerInnen werden aus dem Markt verschwinden. |
| Die Vielfalt der genutzten Sorten wird mit der Einführung von Patenten schwinden, da sich die Saatgutproduzenten auf wenige patentierte Sorten beschränken werden, welche den grösseren Gewinn abwerfen. Diese Sorten werden weniger an die lokale Verhältnisse angepasst sein, was den Verbrauch von Chemikalien und/oder Wasser steigern wird. Kulturen mit einer kleinen Sortenvielfalt sind zudem anfälliger für Epidemien, welche die Ernährungssicherheit entscheidend gefährden können. |
| Die Industrialisierung und Kommerzialisierung der Landwirtschaft, wie sie mit der Einführung von Patenten vorangetrieben wird, vertreibt die Klein- und SubsistenzbäuerInnen von den Feldern. Nur noch Grossbauern werden genügend Ressourcen haben um in dieser Landwirtschaft zu überleben. In den Ländern des Südens mit einem überwiegenden Anteil an ländlicher, bäuerlicher Bevölkerung, kann diese Entwicklung zu Landflucht und zunehmenden Problemen in den urbanen Zentren führen. |
Die Kritik der UN-Kommission für Menschenrechte
Am 17. August hat die UN Sub-Kommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte eine Resolution verabschiedet, welche festhält, dass die Umsetzung des TRIPS-Abkommen in Konflikt mit den Menschenrechten steht. Explizit erwähnt sie dabei das Recht auf Nahrung, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Selbstbestimmung.
Die Revision des TRIPS-Abkommens
Die Meinungsverschiedenheiten bei der Formulierung des Art. 27.3b führten dazu, dass eine Bestimmung in den Text eingefügt wurde, die ein spezielles Überprüfungsverfahren dieser Regelung 4 Jahre nach Inkrafttreten (d.h. 1999) verlangt. Die Überprüfung kam bis jetzt nur schleppend voran und ist auch nach 18 Monaten kaum fortgeschritten. Im Rahmen dieser Überprüfung hat Kenia im Namen der Organisation Afrikanischer Staaten (OAU) im Sommer 1999 einen Forderungskatalog eingebracht, welcher mittlerweilen von weiteren Staaten des Südens und von unzähligen Bauern-, Umwelt- und Entwicklungsorganisationen auf der ganzen Welt unterstützt wird. Eine zentrale Forderung ist der Ausschluss von Patenten für Menschen, Tiere, Pflanzen und Mikrorganismen sowie von ihren Bestandteilen, wie auch von natürlichen Prozessen, die zur Erzeugung von Tieren, Pflanzen und anderen lebenden Organismen dienen. Weitere Forderungen beziehen sich unter anderem auf die Bauernrechte, die Kohärenz mit der Biodiversitätskonvention und die Umsetzungsfristen.
Mit der lancierten Postkartenaktion möchten wir diese zentralen Forderungen tatkräftig unterstützen.


