Anti-Biopiraterie-Protokoll
Um die gerechte Aufteilung des Nutzens genetischer Ressourcen endlich durchzusetzen, verhandelt die Staatengemeinschaft seit 2004 über ein neues Regime. Es gibt noch viele Knackpunkte und die Verhandlungen sind zäh und langsam, doch im Oktober 2010 soll das Abkommen verabschiedet werden.
Aufgrund eines Beschlusses des Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung 2002 begannen die Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention mit der Erarbeitung und den Verhandlungen für ein internationales Regime über den Zugang zu genetischen Ressourcen und der gerechten Aufteilung des Nutzens.
Eine Arbeitsgruppe trifft sich seither jährlich für eine Woche. Die Fortschritte blieben lange bescheiden. 2006 in Curitiba (Brasilien) entschieden die Vertragsparteien, den Druck zu erhöhen und das Jahr 2010 als Ziel für den Abschluss der Verhandlungen zu setzen. An der letzten Konferenz, 2008 in Bonn, hat man für die folgenden zwei Jahre einen konkreten Fahrplan ausgearbeitet, um die Verhandlungen bei der Konferenz der Vertragsparteien 2010 in Japan abschliessen zu können. Seither wird nun in zähen Debatten der Text eines zukünftigen Protokolls erarbeitet. Scheitern die Verhandlungen, bleibt die jetzige unsichere Rechtslage bestehen, was auch für die Wirtschaft negative Konsequenzen hätte.
Zur Bekämpfung der Biopiraterie braucht es Kontrollen
Entscheidend wird es sein, die Einhaltung (Compliance) der Zugangregelungen in den Ursprungsländern auch in den Industrienationen einfordern zu können. Bei einem illegalen Zugang zu den genetischen Ressourcen und fehlender Aufteilung des Nutzens soll daraus in den Märkten des Nordens kein Profit geschlagen werden können. Deshalb muss kontrollierbar sein, ob der Zugang zu den verwendeten genetischen Ressourcen legal war. Dies kann zum Beispiel erfolgen, indem bei der Patentanmeldung der legale Zugang zum verwendeten Material bescheinigt wird (wie dies auch im Rahmen der WTO von beinahe allen Entwicklungsländern gefordert wird). Das neue Regime soll ein international anerkanntes Zertifikat beinhalten, welches den legalen Zugang bescheinigt und die genetische Ressource auf ihrem Weg um die Welt begleitet. Auf diese Weise wird die Kontrolle stark vereinfacht.
Die Erklärung von Bern ist an den Verhandlungen als Beobachter anwesend. Die Berichte zu den Verhandlungen, sowie die Position der Nichtregierungsorganisationen finden sie nachfolgend:
15.11.09
Bericht zum Abschluss der 8. Arbeitsgruppe zu Access and Benefit...
Eine Arbeitsgruppe trifft sich seither jährlich für eine Woche. Die Fortschritte blieben lange bescheiden. 2006 in Curitiba (Brasilien) entschieden die Vertragsparteien, den Druck zu erhöhen und das Jahr 2010 als Ziel für den Abschluss der Verhandlungen zu setzen. An der letzten Konferenz, 2008 in Bonn, hat man für die folgenden zwei Jahre einen konkreten Fahrplan ausgearbeitet, um die Verhandlungen bei der Konferenz der Vertragsparteien 2010 in Japan abschliessen zu können. Seither wird nun in zähen Debatten der Text eines zukünftigen Protokolls erarbeitet. Scheitern die Verhandlungen, bleibt die jetzige unsichere Rechtslage bestehen, was auch für die Wirtschaft negative Konsequenzen hätte.
Zur Bekämpfung der Biopiraterie braucht es Kontrollen
Entscheidend wird es sein, die Einhaltung (Compliance) der Zugangregelungen in den Ursprungsländern auch in den Industrienationen einfordern zu können. Bei einem illegalen Zugang zu den genetischen Ressourcen und fehlender Aufteilung des Nutzens soll daraus in den Märkten des Nordens kein Profit geschlagen werden können. Deshalb muss kontrollierbar sein, ob der Zugang zu den verwendeten genetischen Ressourcen legal war. Dies kann zum Beispiel erfolgen, indem bei der Patentanmeldung der legale Zugang zum verwendeten Material bescheinigt wird (wie dies auch im Rahmen der WTO von beinahe allen Entwicklungsländern gefordert wird). Das neue Regime soll ein international anerkanntes Zertifikat beinhalten, welches den legalen Zugang bescheinigt und die genetische Ressource auf ihrem Weg um die Welt begleitet. Auf diese Weise wird die Kontrolle stark vereinfacht.
Die Erklärung von Bern ist an den Verhandlungen als Beobachter anwesend. Die Berichte zu den Verhandlungen, sowie die Position der Nichtregierungsorganisationen finden sie nachfolgend:
11.11.09 Stellungnahme zu traditionellem Wissen im ABS-Regime
10.11.09 Statements der NGOs zur Eröffnung der Verhandlungen in Montreal...
06.04.09 Für die Wirksamkeit eines ABS-Protokolls sind Definitionen zentral
06.04.09 Ein Nichts mit vielen Löchern – oder etwas Richtiges?
06.04.09 Vorschläge für die Durchsetzung der Rechte der Anbieter von genetischen...
03.04.09 Aufruf der Zivilgesellschaft zu Beginn der Verhandlungen der ABS...
03.04.09 Sollen Pathogene aus dem Biopiraterie-Regime ausgeschlossen werden
31.07.08 Einhaltung von ABS-Anforderungen: Erfahrungen aus dem Hoodia-Fall
25.01.08 25.01.08 Treffen der 6. Arbeitsgruppe über den Zugang und die Aufteilung des...
13.10.07 Treffen der 5. Arbeitsgruppe über den Zugang und die Aufteilung des Nutzens...
08.10.07 Gemeinsame Erklärung von NGO zur Eröffnung der 5. Arbeitsgruppe zu Access und...
07.10.07 Die Konvention über die biologische Vielfalt und die gerechte Aufteilung des...
14.02.05 Der Biodiversitätskonvention Zähne verleihen.
26.10.01 NGO - Statement on on Access and Benefit Sharing



