Herber Rückschlag bei der Rückführung der Mobutu-Gelder
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Am 14. Juli 2009 gab das Bundesstrafgericht in Bellinzona bekannt, dass es die Bundesanwaltschaft nicht dazu anhalten will, ein Verfahren gegen die Mobutus zu eröffnen.

Somit ist die letzte Chance für eine ordentliche Rückführung der Mobutu-Gelder an die Demokratischen Republik Kongo (DRK) vertan. Die Bevölkerung der DRK ist endgültig um die Mobutu-Gelder geprellt, die offensichtlich kriminellen Ursprungs sind. Mit diesem Entscheid sendet die Schweiz ein falsches Signal an andere Machthaber, deren unrechtmässig erworbenes Geld in der Schweiz angelegt ist.

Lücke im Schweizer Recht
Mit verantwortlich für diesen Entscheid ist eine Lücke im schweizerischen Rechtshilfegesetz in Strafsachen (IRSG). Bis heute können Vermögenswerte offensichtlich kriminellen Ursprungs nicht autonom eingezogen werden: Das beraubte Land muss ein Rechtshilfegesuch stellen. Doch diese Länder sind oft nicht in der Lage – oder politisch nicht willens, ein formelles Rechtshilfegesuch zu übermitteln. Auf diese Weise profitieren die Potentaten von der Schwäche des Justizsystems ihres Landes, das sie zuvor systematisch geschwächt haben.

Der Bundesrat hat im Dezember 2008 jedoch eine Revision des IRSG beschlossen, welche die Konfiszierung und Rückerstattung von Potentantengeldern vereinfacht. Beim Entscheid des Bundesstrafgerichts zu den Mobutu-Geldern ist dieser Beschluss allerdings noch nicht umgesetzt worden. Die Freigabe der Gelder an den Mobutu-Clan zeigt, wie dringend die Gesetzesrevision ist: Nach wie vor können die Machthaber ihr unrechtmässig erworbenes Vermögen in der Schweiz in Sicherheit bringen.
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