Testament
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Kinder, deren Zuhause vom Ilisu-Staudammprojekt bedroht ist
Nur rund 30 Prozent der Schweizer Bevölkerung sorgt sich zu Lebzeiten darum, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod geschehen soll. Dabei ermöglicht das Regeln seines Nachlasses in einem Testament, die eigenen Wünsche festzuhalten und einen Beitrag zu einer gerechteren Welt in der Zukunft zu leisten. Auch Personen mit direkten Nachkommen haben die Möglichkeit, im Rahmen der frei verfügbaren Quote Organisationen oder Institutionen ihrer Wahl im Testament zu berücksichtigen.

Legat oder Erbeinsetzung

Wenn Sie die EvB in Ihrem Testament begünstigen möchten, können Sie dies entweder mit einem Legat (auch «Vermächtnis» genannt) oder durch Erbeinsetzung tun. Mit einem Legat vermachen der EvB testamentarisch einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwerte (Wertschriften, Immobilien, Lebensversicherungspolicen, Kunstwerke sowie andere Wertsachen).

Je nach Ihrem Zivilstand können Sie die EvB als Teil-, Allein- oder Nacherbin einsetzen. Im letzteren Fall erhalten wir unseren Erbanteil erst nach dem Ableben der als eigentliche Erbin eingesetzten Person. Als gemeinnützige Organisation bezahlt die EvB keine Erbschaftssteuern. Deshalb können wir Ihr Legat oder Ihr Erbe in vollem Umfang für unsere Arbeit einsetzen.

Gesetzliche Erben

Ohne Testament wird Ihr Nachlass nach den gesetzlichen Vorschriften unter den erbberechtigten Verwandten aufgeteilt. Gesetzliche Erben sind nebst dem überlebenden Ehepartner oder der Ehepartnerin in erster Linie die Nachkommen. In zweiter Linie sind es die Eltern des Verstorbenen und ihre Nachkommenschaft, dann die Grosseltern und deren Nachkommen. Schliesslich, wenn keine Verwandten auffindbar sind, erbt der Staat. Das heisst, es können – wenn kein Testament vorliegt – Geschwister, Cousins, Grosstanten oder sogar der Staat erben.

Pflichtteil und frei verfügbare Quote

Ehegatten, Nachkommen und Eltern (nicht aber Konkubinatspartner und Geschwister) haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil Ihres Nachlasses. Dieser so genannte Pflichtteil beträgt je nach Zivilstand und familiärer Situation zwischen 25 und 75 Prozent des Nachlasses. Frei verfügen können Sie jedoch über jenen Teil, der die gesetzlichen Pflichtteile übersteigt. Die frei verfügbare Quote beträgt mindestens ein Viertel. Ohne pflichtteilgeschützte Erben sind Sie in Ihren Entscheidungen völlig frei.

Anforderungen an ein Testament

Ein Testament muss entweder von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein, oder es wird von einem Notar beurkundet. Die Formvorschriften sind sehr wichtig, weil der letzte Wille sonst angefochten werden kann. Ein Testament soll periodisch geprüft und immer so aufbewahrt werden, dass es gefunden und dem Gericht zur Eröffnung eingereicht wird.

Alternative: Schenkung zu Lebzeiten

Falls Sie unsere Arbeit schon zu Lebzeiten unterstützen möchten, können Sie dies mit einer Schenkung tun – mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass sich so die Steuerbelastung auf Ihrem Vermögen bereits heute reduziert!

Bei komplexen Vermögens- und Familiensituationen lassen Sie sich am besten rechtlich beraten. Lesen Sie auch die Informationen, die wir für Sie zusammengestellt haben.