Die Kap-Pelargonie wird von lokalen Gemeinschaften in Südafrika seit Urzeiten für die Behandlung von Bronchitis und anderen Krankheiten verwendet.
Die deutsche Firma
Schwabe-Arzneimittel, deren Pelargonium-Produkt UMCKALOABO wesentlich zum Umsatz-Erfolg des Unternehmens beiträgt, hat diverse Patente auf die medizinische Verwendung der Kap-Pelargonie angemeldet. Gemeinsam mit unseren Partnern in Südafrika hat die EvB 2008 und 2009 beim Europäischen Patentamt Einspruch gegen vier Patente erhoben.
Schwabe zieht Patente zurück - ein wichtiger Etappensieg
Im Mai 2010 war es dann soweit:
Schwabe zog unter dem Druck der Einsprüche fünf Patente zurück - ein Etappensieg im Kampf gegen die Biopiraterie!
Wir sind der Meinung, dass es sich bei den Patenten um eine illegitime und illegale Aneignung von traditionellem Wissen und genetischen Ressourcen
handelt, die auch im Widerspruch zur Biodiversitätskonvention steht.
Informationen zu Patenteinsprüchen allgemein:
Zu den einzelnen, von Schwabe angemeldeten Patenten:
A) METHODE ZUR HERSTELLUNG VON EXTRAKTEN AUS PELARGONIUM (EP 1 429 795)
B) VERWENDUNG VON EXTRAKTEN AUS DER WURZEL VON PELARGONIUM (EP1651244)
C) VERWENDUNG VON EXTRAKTEN AUS PELARGONIUM-SPEZIES (EP 1 684 775)
D) VERWENDUNG VON TRISUBSTITUIERTEN BENZOPYRANONEN (EP 1 763 520)