Unternehmenssteuerreform II
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Keine Steuergeschenke an Aktionäre

Das Gesetz zur II. Unternehmenssteuerreform wurde dem Wahlvolk am 24. Februar 2008 zur Abstimmung vorgelegt. Die Entscheidung für die Unternehmenssteuerreform II fiel mit 50,5% Ja-Stimmen zu 49,5 Prozent Nein-Stimmen denkbar knapp aus - auch wenn die Vorlage angenommen wurde, können die Befürworter den Ausgang der Abstimmung eher als glücklich denn als erfolgreich bewerten.

Die Unternehmenssteuerreform II ist ein neuer Schritt der Politik, die öffentliche Hand zu beschneiden und den internationalen Steuerwettlauf nach unten zu verstärken. Dies schadet nicht nur der Schweiz, sondern auch den Menschen im Süden. Schon der Begriff „Unternehmenssteuerreform“ ist eine Mogelpackung, da es sich in Wirklichkeit um eine Aktionärssteuerreform handelt - genauer gesagt um eine Grossaktionärsreform.

Die „Reform“ wird von ihren Verfechtern als Teil einer Steuerpolitik gepriesen, die die Investitionen in der (und in die) Schweiz fördern soll. Einmal mehr werden hohe Einkommen und Firmen entlastet. Steuertechnisch jedoch können nur diese beiden Akteure das Staatsgebiet verlassen oder mit einem Wegzug in steuergünstige(re) Räume drohen. Menschen mit kleinen Einkommen und KMU müssen die so zurückbleibende Steuerlast tragen.

   Positionspapier EvB (1.8 MB)
   Positionspapier Attac (29 KB)
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