Potentatengelder
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Staatschefs und andere öffentliche Funktionäre, die die Staatskasse mit ihrem Portemonnaie verwechseln und sich politische Dienste vergolden lassen, bringen ihr geraubtes Geld häufig ausser Landes und legen es auf internationalen Finanzplätzen an. Auch auf Schweizer Konten lagern trotz rechtlicher Vorsichtsmassnahmen so genannte Potentatengelder. Immer wieder wird deshalb der Finanzplatz Schweiz durch Skandale erschüttert: Gerichtsverfahren werden angestrengt, Bankkonten blockiert, Vermögen konfisziert.

Doch was passiert mit dem gesperrten Geld? Die Bundesbehörden haben sich der «Restitution» (Rückerstattung) dieser Potentatengelder an die Herkunftsländer verschrieben. Um zu verhindern, dass die zurückgegebenen Gelder wieder in den Kreislauf der Korruption zurückkehren, ist ein klares Verfahren aber unabdingbar. Die Erklärung von Bern (EvB) verfolgt einige dieser Rückerstattungen sowie die damit verbundenen Gerichtsverfahren. Sie fordert vor allem, dass die Zivilgesellschaft in der Schweiz und in den Empfängerländern von Beginn an in das Rückgabeverfahren miteinbezogen wird, um so die transparente Mittelverwendung zugunsten der geschädigten Bevölkerung sicherzustellen. Die EvB setzt sich auch dafür ein, dass die Rückgabe der Gelder nicht zur Straffreiheit für Korruption führt, sondern dass Verfahren bis zum Urteil zu Ende geführt werden.