Schmeiser vs Monsanto
Der Fall Monsanto vs. Schmeiser (24.01.02)
Der Fall Monsanto vs. Schmeiser
“Jahrelang habe ich immer meine eigenen Samen gebraucht, und jetzt sagt man uns plötzlich, wir dürften das nicht mehr machen, wenn unsere Nachbarn [genmanipulierte] Pflanzen anbauen, die auch auf unsere Felder vordringen...Grundsätzlich hat man uns das Recht weggenommen, unser eigenes Saatgut zu verwenden.”
Percy Schmeiser ist ein erfahrener Farmer aus Bruno, in der kanadischen Provinz Saskatchewan. Seit 40 Jahren baut er Canola, einen besonders ölhaltigen Raps, an; als erfahrener Züchter verwendet er Saatgut, das er von der Vorjahresernte zurückbehalten hat. Von 1966-1983 war Schmeiser Gemeindepräsident von Bruno und von 1967-1971 sass er als Vertreter des Wahlkreises von Watrous im Provinzparlament.
Schmeiser wurde international bekannt, als der Biotech-Konzern Monsanto ihn im August 1998 vor Gericht zerrte, weil er angeblich genmodifizierten Monsanto-Raps angepflanzt hatte, ohne die entsprechende Lizenzgebühr von $37.- pro Hektare zu bezahlen. In einer Stellungnahme zuhanden des Gerichts behauptete Monsanto, Schmeiser habe 1997 von Nachbarn illegalerweise herbizid-resistente Roundup Ready Samen erworben und angesäet und aus dieser Ernte wiederum Saatgut für 1998 zurückbehalten.
Schmeiser dagegen insistiert, er habe nie Saatgut von Monsanto gekauft, und seine Ernte von 1997 stamme aus eigenen Reserven des Vorjahres. Schmeiser bestreitet nicht, dass über 320 Morgen seines Landes von genmodifizierten Monsanto-Rapssamen durchsetzt sind, doch er ist überzeugt, dass der Genraps auf seinen Feldern von Nachbarfeldern oder vorbeifahrfenden Getreidetransportern herbeigeweht oder sonstwie eingeschleppt wurde.
Monsanto gegen Schmeiser
Im Gegensatz zu vielen anderen Farmern, die ähnliches erlebt und sich schliesslich mit Monsanto aussergerichtlich geeinigt haben, nahm Schmeiser die Herausforderung von Monsanto an. Er behauptet, die Ermittler von Monsanto hätten Landfriedensbruch begangen – und dass die Monsanto-Samen sehr leicht von mit Raps beladenen Lastwagen stammen könnten, die an seinem Land vorbeifahren. “Ich habe diese Samen nicht angesäet”, sagt Schmeiser. “Die Frage ist doch wohl, wo hören die Rechte von Monsanto auf und wo beginnen meine Rechte?”
Es war ein ungewöhnlicher Prozess, der vom 5.-20.Juni 2000 vor dem kanadischen Bundesgericht stattfand und der grosse internationale Beachtung fand, weil es dabei um die Frage ging, wie viel Kontrolle eine Handvoll mächtiger Biotech-Unternehmen letzten Endes über die Bauern ausüben. Vor Gericht versuchte Monsanto mit Zeugenaussagen und den Erkenntnissen ihrer Ermittler zu beweisen, dass Schmeiser acht Felder mit über 90% RoundupReady Raps bepflanzt habe, was qualitativ durchaus eine kommerziell verwertbare Ernte ergebe. Monsanto stützte sich dabei ausschliesslich auf die Proben ihrer eigenen Fachleute und die Meinung von Experten, die der Konzern selbst angeheuert hatte; unabhängige Tests waren keine durchgeführt worden.
Schmeiser konterte diese Anschuldigungen mit eigenen Untersuchungen, die zeigen, dass der Anteil von GM-Raps auf seinen Feldern von praktisch null bis 68% schwankte. Diese Zahlen wurden bestätigt durch die Resultate einer unabhängigen Untersuchung von Forschern an der Universität von Manitoba, in Winnipeg. Schmeisers Verteidiger legten auch Beweismittel vor, die zeigten sollten, dass Schmeiser nie wissentlich ein Monsanto Saatgut erworben hatte, noch seinen Raps mit Roundup Ready behandelt hatte.
Monsanto machte sich nie die Mühe, direkt zu erklären, wie die RoundupReady Samen auf Schmeisers Felder gelangt sein sollten. “Ob Schmeiser sich dessen bewusst war oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle,” sagte Monsanto Anwalt Robert Hughes. Ein wissenschaftlicher Raps-Spezialist hielt in einer eidesstattlichen Erklärung zuhanden von Monsanto fest, Schmeisers Theorie von der Auskreuzung durch Wind und Bienen scheine ihm unlogisch, angesichts der in den Tests von Monsanto bestätigten Reinheit der GM-Pflanzen auf Schmeisers Feldern.
Monsanto verlangte insgesamt 400 000 Dollar Schadenersatz für die angebliche Patentverletzung, darunter $250 000 für Anwaltskosten, einen Anteil von $105 000 am Gewinn, den Schmeiser mit Saatgut von Monsanto erwirtschaftet haben soll, $13 500 ($15/Morgen) Technologiegebühren und $25 000 Schadenersatz. Schmeiser ist überzeugt, dass Monsanto absichtlich derart exorbitante Forderungen stellt, um andere Farmer abzuschrecken.
Schmeiser selbst hat nach eigenen Angaben bisher rund $160 000 für seine Verteidigung und rund $40 000 für seinen eigenen Arbeitsaufwand, für Reisen sowie Löhne für die Arbeitskräfte ausgelegt, die er während seiner häufigen prozessbedingten Abwesenheiten einstellen musste. Er glaubt, Monsanto hätte sich mit einer Forderung von rund $15 000 für unbezahlte Technologiegebühren zufriedengegeben, wenn er von Anfang zu Kreuze gekrochen wäre. Schmeiser erhielt nach eigenen Angaben Spenden im Wert von rund $12 000 Dollar zur Bezahlung seiner Gerichts- und Anwaltskosten – das meiste davon in Checks über 50 und 100 Dollar von andern Bauern.
Rechte von Pflanzenzüchtern gegen geistiges Eigentum
In Schmeisers Fall treffen zwei scheinbar unvereinbare Rechtsansprüche aufeinander. Auf der einen Seite das grundlegende Recht der “Pflanzenzüchter”, in einem Jahr Saatgut zu kaufen und im nächsten Jahr dessen Nachkommen zur Aussat zu verwenden. Auf der anderen das kanadische Patentrecht, das Unternehmen erlaubt, Gene zu patentieren und in Pflanzen einzufügen und dann den Farmern vertraglich zu verbieten, deren Samen ein zweites Mal zu verwenden.
Der kanadische Bauer Percy Schmeiser verliert seinen Prozess
“Ich war vor allem schockiert, dass es laut Gerichtsurteil gar keine Rolle spielt, wie eine solche Pflanze auf das Feld eines Bauern gelangt – ob vom Winde verweht, durch Auskreuzung, im Regenwasser oder aber eingeschleppt durch irgendwelche Farmmaschinen –, sie gehört jedenfalls nicht dem Bauern sondern Monsanto.”
Am 23. Mai 2001 veröffentlichte Richter AndrewMcKay vom kanadischen Bundesgericht das Urteil im Fall Monsanto vs. Schmeiser Enterprises betreffend Technologiegebühren für Roundup Ready Raps. Er bestätigte damit die Rechtsschutz für das patentierte Gen, das Monsanto in verschiedene Rapssorten einbaut, um sie gegen das ebenfallsvon Monsanto hergestellte Herbizid Roundup Ready resistent zu machen. McKay wies Schmeisers Klage gegen das Patent ab, indem er festhielt, Monsanto habe keine Möglichkeit, die Verbreitung des Gens im Freien zu kontrollieren.
In einer Schlüsselstelle des Urteils erklärte das Gericht, im Normalfall sei der Bauer rechtmässiger Eigentümer aller Pflanzen und Samen auf seinen Feldern, die durch die Einwirkung des Windes oder durch Auskreuzung dorthin gelangen – ausser wenn es sich dabei um gentechnisch veränderte Sorten handle.
Monsanto begrüsste den Entscheid und zeigte sich befriedigt, dass das Gericht ihr Patent geschützt hatte. Farmer, die mit Monsanto einen Technologieverwendungs-Vertrag abschliessen, bezahlen 15 Dollar pro Morgen für die Verwendung von GM-Saatgut. Schmeiser unterzeichnete allerdings nie einen solchen Vertrag mit Monsanto. Im Gegenteil, er ist der Meinung, das Gentech-Produkt habe seine Felder verseucht. Monsanto konnte während des Prozesses nie nachweisen, dass Schmeiser ihr Saatgut wirklich “gestohlen” hatte. Das Unternehmen beharrte vielmehr darauf, es spiele gar keine Rolle, wie die Samen dorthin gelangt seien. Tatsache sei, Schmeiser habe ihr Produkt auf seinen Feldern und müsse dafür bezahlen wie jeder andere.
Schmeiser betonte immer wieder, er wolle das Produkt von Monsanto gar nicht und konnte nachweisen, dass er nie von deren Technologie profitiert hatte, da er seine Felder nicht mit Roundup Ready behandelte. Er warf Monsanto auch vor, sein in 40-jähriger Tätigkeit als konventioneller Rapspflanzer gezüchtetes Saatgut verunreinigt zu haben.
Schmeiser legt Berufung ein
Percy Schmeiser und seine Firma Schmeiser’s Enterprises Ltd. haben Berufung eingelegt. Die Beschwerdeschrift enthält 17 Punkte, bei denen dem Richter nach Ansicht von Schmeiser Verfahrens- und/oder Tatsachenfehler unterlaufen seien. Schmeiser beruft sich in seiner Beschwerde auf das anerkannte Recht eines jeden Bauern, sein Saatgut zurückzubehalten und wieder zu verwenden. Er betont zudem die Tatsache, dass Monsanto den Vorwurf der widerrechtlichen Aneignung von GM-Saatgut über einen registrierten Monsanto-Anwender habe fallenlassen.
Weiter Informationen zum Fall Monsanto vs. Schmeiser auf:
www.percyschmeiser.com
z.B. der Wortlaut des Gerichtsentscheides:
www.percyschmeiser.com/T1593-98-%20Decision.pdf
und der Rekurs von Schmeiser gegen diesen Entscheid:
www.percyschmeiser.com/appeal.pdf
Percy Schmeiser ist ein erfahrener Farmer aus Bruno, in der kanadischen Provinz Saskatchewan. Seit 40 Jahren baut er Canola, einen besonders ölhaltigen Raps, an; als erfahrener Züchter verwendet er Saatgut, das er von der Vorjahresernte zurückbehalten hat. Von 1966-1983 war Schmeiser Gemeindepräsident von Bruno und von 1967-1971 sass er als Vertreter des Wahlkreises von Watrous im Provinzparlament.
Schmeiser wurde international bekannt, als der Biotech-Konzern Monsanto ihn im August 1998 vor Gericht zerrte, weil er angeblich genmodifizierten Monsanto-Raps angepflanzt hatte, ohne die entsprechende Lizenzgebühr von $37.- pro Hektare zu bezahlen. In einer Stellungnahme zuhanden des Gerichts behauptete Monsanto, Schmeiser habe 1997 von Nachbarn illegalerweise herbizid-resistente Roundup Ready Samen erworben und angesäet und aus dieser Ernte wiederum Saatgut für 1998 zurückbehalten.
Schmeiser dagegen insistiert, er habe nie Saatgut von Monsanto gekauft, und seine Ernte von 1997 stamme aus eigenen Reserven des Vorjahres. Schmeiser bestreitet nicht, dass über 320 Morgen seines Landes von genmodifizierten Monsanto-Rapssamen durchsetzt sind, doch er ist überzeugt, dass der Genraps auf seinen Feldern von Nachbarfeldern oder vorbeifahrfenden Getreidetransportern herbeigeweht oder sonstwie eingeschleppt wurde.
Monsanto gegen Schmeiser
Im Gegensatz zu vielen anderen Farmern, die ähnliches erlebt und sich schliesslich mit Monsanto aussergerichtlich geeinigt haben, nahm Schmeiser die Herausforderung von Monsanto an. Er behauptet, die Ermittler von Monsanto hätten Landfriedensbruch begangen – und dass die Monsanto-Samen sehr leicht von mit Raps beladenen Lastwagen stammen könnten, die an seinem Land vorbeifahren. “Ich habe diese Samen nicht angesäet”, sagt Schmeiser. “Die Frage ist doch wohl, wo hören die Rechte von Monsanto auf und wo beginnen meine Rechte?”
Es war ein ungewöhnlicher Prozess, der vom 5.-20.Juni 2000 vor dem kanadischen Bundesgericht stattfand und der grosse internationale Beachtung fand, weil es dabei um die Frage ging, wie viel Kontrolle eine Handvoll mächtiger Biotech-Unternehmen letzten Endes über die Bauern ausüben. Vor Gericht versuchte Monsanto mit Zeugenaussagen und den Erkenntnissen ihrer Ermittler zu beweisen, dass Schmeiser acht Felder mit über 90% RoundupReady Raps bepflanzt habe, was qualitativ durchaus eine kommerziell verwertbare Ernte ergebe. Monsanto stützte sich dabei ausschliesslich auf die Proben ihrer eigenen Fachleute und die Meinung von Experten, die der Konzern selbst angeheuert hatte; unabhängige Tests waren keine durchgeführt worden.
Schmeiser konterte diese Anschuldigungen mit eigenen Untersuchungen, die zeigen, dass der Anteil von GM-Raps auf seinen Feldern von praktisch null bis 68% schwankte. Diese Zahlen wurden bestätigt durch die Resultate einer unabhängigen Untersuchung von Forschern an der Universität von Manitoba, in Winnipeg. Schmeisers Verteidiger legten auch Beweismittel vor, die zeigten sollten, dass Schmeiser nie wissentlich ein Monsanto Saatgut erworben hatte, noch seinen Raps mit Roundup Ready behandelt hatte.
Monsanto machte sich nie die Mühe, direkt zu erklären, wie die RoundupReady Samen auf Schmeisers Felder gelangt sein sollten. “Ob Schmeiser sich dessen bewusst war oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle,” sagte Monsanto Anwalt Robert Hughes. Ein wissenschaftlicher Raps-Spezialist hielt in einer eidesstattlichen Erklärung zuhanden von Monsanto fest, Schmeisers Theorie von der Auskreuzung durch Wind und Bienen scheine ihm unlogisch, angesichts der in den Tests von Monsanto bestätigten Reinheit der GM-Pflanzen auf Schmeisers Feldern.
Monsanto verlangte insgesamt 400 000 Dollar Schadenersatz für die angebliche Patentverletzung, darunter $250 000 für Anwaltskosten, einen Anteil von $105 000 am Gewinn, den Schmeiser mit Saatgut von Monsanto erwirtschaftet haben soll, $13 500 ($15/Morgen) Technologiegebühren und $25 000 Schadenersatz. Schmeiser ist überzeugt, dass Monsanto absichtlich derart exorbitante Forderungen stellt, um andere Farmer abzuschrecken.
Schmeiser selbst hat nach eigenen Angaben bisher rund $160 000 für seine Verteidigung und rund $40 000 für seinen eigenen Arbeitsaufwand, für Reisen sowie Löhne für die Arbeitskräfte ausgelegt, die er während seiner häufigen prozessbedingten Abwesenheiten einstellen musste. Er glaubt, Monsanto hätte sich mit einer Forderung von rund $15 000 für unbezahlte Technologiegebühren zufriedengegeben, wenn er von Anfang zu Kreuze gekrochen wäre. Schmeiser erhielt nach eigenen Angaben Spenden im Wert von rund $12 000 Dollar zur Bezahlung seiner Gerichts- und Anwaltskosten – das meiste davon in Checks über 50 und 100 Dollar von andern Bauern.
Rechte von Pflanzenzüchtern gegen geistiges Eigentum
In Schmeisers Fall treffen zwei scheinbar unvereinbare Rechtsansprüche aufeinander. Auf der einen Seite das grundlegende Recht der “Pflanzenzüchter”, in einem Jahr Saatgut zu kaufen und im nächsten Jahr dessen Nachkommen zur Aussat zu verwenden. Auf der anderen das kanadische Patentrecht, das Unternehmen erlaubt, Gene zu patentieren und in Pflanzen einzufügen und dann den Farmern vertraglich zu verbieten, deren Samen ein zweites Mal zu verwenden.
Der kanadische Bauer Percy Schmeiser verliert seinen Prozess
“Ich war vor allem schockiert, dass es laut Gerichtsurteil gar keine Rolle spielt, wie eine solche Pflanze auf das Feld eines Bauern gelangt – ob vom Winde verweht, durch Auskreuzung, im Regenwasser oder aber eingeschleppt durch irgendwelche Farmmaschinen –, sie gehört jedenfalls nicht dem Bauern sondern Monsanto.”
Am 23. Mai 2001 veröffentlichte Richter AndrewMcKay vom kanadischen Bundesgericht das Urteil im Fall Monsanto vs. Schmeiser Enterprises betreffend Technologiegebühren für Roundup Ready Raps. Er bestätigte damit die Rechtsschutz für das patentierte Gen, das Monsanto in verschiedene Rapssorten einbaut, um sie gegen das ebenfallsvon Monsanto hergestellte Herbizid Roundup Ready resistent zu machen. McKay wies Schmeisers Klage gegen das Patent ab, indem er festhielt, Monsanto habe keine Möglichkeit, die Verbreitung des Gens im Freien zu kontrollieren.
In einer Schlüsselstelle des Urteils erklärte das Gericht, im Normalfall sei der Bauer rechtmässiger Eigentümer aller Pflanzen und Samen auf seinen Feldern, die durch die Einwirkung des Windes oder durch Auskreuzung dorthin gelangen – ausser wenn es sich dabei um gentechnisch veränderte Sorten handle.
Monsanto begrüsste den Entscheid und zeigte sich befriedigt, dass das Gericht ihr Patent geschützt hatte. Farmer, die mit Monsanto einen Technologieverwendungs-Vertrag abschliessen, bezahlen 15 Dollar pro Morgen für die Verwendung von GM-Saatgut. Schmeiser unterzeichnete allerdings nie einen solchen Vertrag mit Monsanto. Im Gegenteil, er ist der Meinung, das Gentech-Produkt habe seine Felder verseucht. Monsanto konnte während des Prozesses nie nachweisen, dass Schmeiser ihr Saatgut wirklich “gestohlen” hatte. Das Unternehmen beharrte vielmehr darauf, es spiele gar keine Rolle, wie die Samen dorthin gelangt seien. Tatsache sei, Schmeiser habe ihr Produkt auf seinen Feldern und müsse dafür bezahlen wie jeder andere.
Schmeiser betonte immer wieder, er wolle das Produkt von Monsanto gar nicht und konnte nachweisen, dass er nie von deren Technologie profitiert hatte, da er seine Felder nicht mit Roundup Ready behandelte. Er warf Monsanto auch vor, sein in 40-jähriger Tätigkeit als konventioneller Rapspflanzer gezüchtetes Saatgut verunreinigt zu haben.
Schmeiser legt Berufung ein
Percy Schmeiser und seine Firma Schmeiser’s Enterprises Ltd. haben Berufung eingelegt. Die Beschwerdeschrift enthält 17 Punkte, bei denen dem Richter nach Ansicht von Schmeiser Verfahrens- und/oder Tatsachenfehler unterlaufen seien. Schmeiser beruft sich in seiner Beschwerde auf das anerkannte Recht eines jeden Bauern, sein Saatgut zurückzubehalten und wieder zu verwenden. Er betont zudem die Tatsache, dass Monsanto den Vorwurf der widerrechtlichen Aneignung von GM-Saatgut über einen registrierten Monsanto-Anwender habe fallenlassen.
Weiter Informationen zum Fall Monsanto vs. Schmeiser auf:
www.percyschmeiser.com
z.B. der Wortlaut des Gerichtsentscheides:
www.percyschmeiser.com/T1593-98-%20Decision.pdf
und der Rekurs von Schmeiser gegen diesen Entscheid:
www.percyschmeiser.com/appeal.pdf


