Umsetzung der wichtigsten Auflagen
Zurück Druckbare Version Diese Seite weiterleiten

Die Türkei kam den wichtigsten Auflagen der ECA-Bürgschaften nicht nach.

Im Bereich Umsiedlungen...


  • fanden keine Konsultationen mit der betroffenen Bevölkerung statt,
  • wurden keine Umsiedlungsorte mit Beteiligung der Betroffenen identifiziert,
  • keine Instanzen zur Einreichung von Klagen eingerichtet,
  • keine Massnahmen zur Wiederherstellung des Einkommens der Vertriebenen geplant
  • wurde kein Vorgehensplan zur Information, Enteignung und Umsiedlung herausgegeben,
  • und keine zentrale übergeordnete Umsiedlungsbehörde gegründet.

Im Bereich Umweltschutz...


...wurden die vorgesehenen Untersuchungen der Flora und Fauna erst im Mai 2008 in Auftrag gegeben. Es wird zwei Jahre dauern, bis diese durchgeführt und ausgewertet worden sind. Erst im Anschluss können angemessene Abfederungsmassnahmen in Auftrag gegeben werden.

Im Bereich Kulturgüterschutz…


  • fehlen Grundlagendaten und Kostenvoranschläge,
  • ist weiterhin unklar, ob die bedeutendsten Denkmäler überhaupt umgesiedelt werden können,
  • konnten die ExpertInnen das Gebiet aus „Sicherheitsgründen“ nicht umfassend besichtigen.

Im Bereich Informationspflicht der Anrainerstaaten...


...wurden Syrien und Irak bisher nur über technische Details des Ilisu-Projekts informiert. Es besteht jedoch kein Abkommen über die Wasserabflussrate. Diese wurde von der Türkei einseitig festgelegt.

Laut Presseberichten vom 3. Juli 2008 sowie weiteren Briefen 2009 befürchtet das irakische Wasserministerium, dass die Türkei 80% des Tigriswassers zurückhalten könnte, und damit die irakische Landwirtschaft schädigen würde.


Mehr zum Thema

Zur Website der internationalen Stop-Ilisu-Kampagne
Die Kampagne wird in der Schweiz von der EvB getragen.