Internationale Standards zum Bau von Grossstaudämmen
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Die Exportrisikoversicherungen der Schweiz, Österreichs und Deutschlands sind Mitglieder jener OECD-Arbeitsgruppe, die sich für die Umsetzung einheitlicher Standards beim Bau von Grossprojekten einsetzt.

Für die Planung und den Bau von Gross-Staudämmen, der durch ihre Agenturen gedeckt wird, wurde zugestimmt, dass die Richtlinien der Weltbank, der OECD und (nur Schweiz) auch die Empfehlungen der Weltkommission für Staudämme (WCD) umgesetzt werden.

Diese Mindeststandards wurden eingeführt, da Staudammprojekte zwar einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung von Ländern leisten können, aber in der Vergangenheit die sozialen und ökologischen Nachteile dabei häufig vernachlässigt wurden.

Besonders besitzlose Menschen und künftige Generationen leiden extrem unter den Folgen. Schuld daran sind vor allem Zwangsumsiedlungen und unzureichende Entschädigungen. Zudem werden Betroffene häufig nicht angemessen am wirtschaftlichen Nutzen beteiligt.

Ziele der Weltbank-Schutzmassnahmen und der OECD-Richtlinien:


  • Langfristige negative Beeinträchtigungen der betroffenen Bevölkerung und der Umwelt müssen vermieden werden.

  • Die Lebensgrundlage und der Lebenserwerb der unfreiwillig Umziehenden muss nach dem Projekt wiederhergestellt werden.

  • Sie müssen sich von der Entschädigungssumme ein neues Leben aufbauen können.

  • Die Betroffenen müssen in den Planungsprozess einbezogen werden-

  • Land muss möglichst gegen Land entschädigt werden.

  • Es muss sichergestellt sein, dass die Betroffenen nach dem Projekt auf keinen Fall schlechter gestellt sind oder verarmen.

  • Es muss ihnen geholfen werden, neue langfristige Arbeitsmöglichkeiten zu finden.

  • Zudem müssen Schlichtungs- und Kompensationsverfahren eingerichtet werden, damit die internationalen Standards vor Ort eingefordert werden können.

Hintergrundinformationen zum türkischen Enteignungs- und Umsiedlungsgesetzes


Die türkischen Gesetze zielen darauf ab, den Betroffenen Geld auszuzahlen. Es werden jedoch nur Menschen mit Haus- oder Landbesitz entschädigt, wobei sich der geschätzte Wert des Eigentums nicht nach dem Preis des Neuerwerbs richtet. Eine weitere Option ist die staatliche Umsiedlung, die Bedingungen sind jedoch höchst unattraktiv. Man muss mindestens 10 Jahre in der neuen Wohnung bleiben, hat bei der Wahl des Wohnorts kein Mitspracherecht und darf die Wohnung weder weiterverkaufen noch vermieten.

Die Enteignungsentschädigung wird dann nicht ausgezahlt, sondern auf den Kauf der neuen Wohnungen angerechnet. Oft zahlt die Dammbaubehörde nur wenig Geld, mit dem Argument, dass die Gebäude und das Land nach der Flutung ohnehin keinen Wert mehr hätten. Für die Bezahlung der neuen staatlichen Häuser und für Umschulungen müssen die Betroffenen dann zusätzlich Kredite aufnehmen.

Mehr dazu: Analysen, Gutachten sowie Vergleiche zu internationalen und türkischen Standards.

Ausserdem: Stellungnahmen zu Umsiedlungsplänen und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)



Mehr zum Thema

Zur Website der internationalen Stop-Ilisu-Kampagne
Die Kampagne wird in der Schweiz von der EvB getragen.