Auflagen der Exportrisikoversicherungen
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Türkei ignoriert die Auflagen und Weltbankstandards


Die beteiligten Exportversicherungen knüpften an ihre Bürgschaften 150 Auflagen in den Bereichen Umsiedlung, Umwelt- und Kulturgüterschutz sowie Informationspflicht mit den Anrainerstaaten. Diese sollten das Projekt mit den Weltbank-Standards in Einklang bringen und hätten von der Türkei bis Ende 2007 zwingend umgesetzt werden sollen.

Die Fristen verstrichen, ohne dass etwas geschah. Die EvB hatte im Oktober 2007 vor Ort festgestellt, dass die türkischen Behörden in Ilisu bereits ohne das Wissen der Europäer mit Enteignungen begonnen hatten.

Die Betroffenen wurden nicht nach den Standards der Weltbank mit angemessenem Geld und neuen Häusern entschädigt, sondern erhielten nach türkischen Gesetzen nur eine kleine Summe Geld, mit der Begründung, ihr Besitz sei nach der Flutung ohnehin nichts mehr wert.

Die EvB alarmiert die Exportrisikoversicherungen


Durch die EvB alarmiert, überprüften internationale Expertinnen und Experten im Dezember 2007 im Auftrag der Exportversicherungen vor Ort, inwiefern die türkischen Behörden die Auflagen umgesetzt haben. Sie kamen in allen Bereichen zu ähnlichen Ergebnissen:

  • Seit März 07 wurden keine der erforderlichen Auflagen umgesetzt und die Fristen verstrichen ohne Erklärungen.

  • Die türkische Dammbaubehörde in Ankara hat weder die anderen beteiligten Behörden über die Auflagen instruiert, noch die erforderlichen grundlegenden Daten, Dokumente und Kostenvoranschläge geliefert und auch nicht die notwendige Behörde zur Projektdurchführung aufgebaut.

Die Sachverständigen schlugen daher im März 2008 eine Bauverzögerung von mindestens zwei Jahren vor.

Auflagen wurden weiter ignoriert


Nachdem die Türkei trotz mehrfacher Warnung bis Dezember 2008 die Auflagen ignoriert und sogar entgegen Vereinbarungen mit dem Bau der Damm-Grundmauern begann, entschieden die Exportrisikoversicherungen, die Deckung von Januar 2009 für 6 Monate auszusetzen.

Beunruhigt beauftragten die Baufirmen ein Beratungsbüro in Ankara, das unter grossem Aufwand versuchte, zumindest im Bereich Umsiedlung viele Auflagen auf dem Papier umzusetzen. Doch ein Besuch der EvB und der Ilisu-Kampagne im Mai 2009 zeigte, dass in der türkischen Verwaltung nach wie vor keine ernsthafte Bereitschaft bestand, diese Konzepte zu verankern. Zudem blieben die wichtigsten Fragen der Umsiedlung wie neues Land und neue nachhaltige Einkommensquellen ungeklärt.

Was zum Ausstieg führte


Ausschlaggebend für den Ausstieg der Exportrisikoversicherungen im Juli 2009 waren auch die Befunde der kulturhistorischen ExpertIn. Sie bemängelte in ihrem Report, dass die Pläne zur Rettung der Kulturgüter nicht ausreichen. So lag immer noch kein Konzept vor, wie die wichtigsten Denkmäler gerettet werden können. Zudem fehlte ein plausibler Plan, wie die EinwohnerInnen von Hasankeyf, die vom Tourismus leben, auch nach der Flutung ihrer Heimat überleben sollen.
  Zu den Berichten

Einen kritischen Kommentar der Erklärung von Bern erhalten Sie in folgendem PDF-Dokument.

   EvB-Kommentar zur Kritik der Expertinnen und Experten (März 2008) (78 KB)


Mehr zum Thema

Zur Website der internationalen Stop-Ilisu-Kampagne
Die Kampagne wird in der Schweiz von der EvB getragen.