NAMA - Industriegüter
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Die Liberalisierung des Handels mit Industriegütern ist im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT: General Agreement on Tariffs and Trade) geregelt. GATT ist das älteste und zugleich umfangreichste Abkommen. Seit der Gründung der WTO laufen die Verhandlungen zum Güterhandel unter der Abkürzung NAMA (Non-Agricultural Market Access).

Die Schweiz nimmt in den NAMA-Verhandlungen eine harte Haltung ein. Da sie an neuen Märkten für ihre Maschinen, Pharmaprodukte und Uhren interessiert ist, fordert sie von den Entwicklungsländer einen weitgehenden Zollabbau auf Industriegüter. Dadurch verlieren diese einerseits den nötigen Schutz für ihre Industrien, andererseits entgehen ihnen wichtige Zolleinnahmen.

Forderungen der EvB

Die laufende Doha-Runde sollte eine Entwicklungsrunde sein und entsprechend auf die Bedürfnisse des Südens Rücksicht nehmen. Davon ist auch bei den NAMA-Verhandlungen kaum etwas übrig geblieben. Die EvB fordert vom Norden, ihr Versprechen einzulösen und
  • den gegenwärtigen NAMA-Verhandlungstext durch eine Vorlage zu ersetzen, die die Interessen und Bedürfnisse der Entwicklungsländer besser berücksichtigt;
  • den Entwicklungsländern die Möglichkeit einzuräumen, den Weg und die Geschwindigkeit ihrer Industrialisierung selber zu bestimmen;
  • mittels den Prinzipien von «Sonder- und Vorzugsbehandlung» und «weniger als vollständiger Reziprozität» den besonderen Bedürfnissen des Südens Rechnung tragen;
  • ihre Märkte für Exportprodukte aus Entwicklungsländern zu öffnen;
  • mit einer umfassenden Analyse die potenziellen Auswirkungen des NAMA-Paketes auf die Entwicklungsländer zu erforschen.
31.05.06   Brief an Bundesrat Deiss 
09.05.06   Studie zu Zollsenkungen