Biodiversitätskonvention
Die Biodiversitätskonvention will:
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Die Erklärung von Bern beteiligt sich an den Verhandlungen zur Biodiversitätskonvention.
Bei den letzten Konferenzen der Vertragsstaaten war die Erklärung von Bern jeweils der Vertreter der Zivilgesellschaft der Schweizer Delegation. Die Erklärung von Bern setzt sich für eine konsequente Umsetzung der Konvention ein.
Die Erklärung von Bern engagiert sich besonders stark für die Implementierung des dritten Zieles der Konvention – der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben.
Die Vertragsstaaten arbeiten zur Zeit ein rechtlich verbindliches Protokoll aus, welches die Umsetzung des Benefit Sharing gewährleisten soll. Ziel ist es, das Protokoll an der nächsten Konferenz zu verabschieden. Diese findet im Oktober 2010 in Nagoya, Japan statt. Die Erklärung von Bern nimmt jeweils als Beobachterin an den Verhandlungen zur Erarbeitung des Protokolls teil.
Um die Biopiraterie zu bekämpfen, ist die Erklärung von Bern aber auch in anderen Bereichen aktiv. So arbeiten wir zu konkreten Biopirateriefällen, bei welchen die Grundregeln der Biodiversitätskonvention verletzt werden. Die EvB arbeitet jedoch auch zu anderen Konventionen, die Einfluss auf die Biodiversität haben:
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Die Patentgesetze der Industrieländer müssen so angepasst werden, dass sie im Einklang stehen mit den Bestimmungen der Biodiversitätskonvention. Es soll festgeschrieben werden werden, dass bei allen Patentanmeldungen der Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen und/oder traditionellem Wissen gemäss den Richtlinien der Biodiversitätskonvention erfolgt.
30.05.08 Bericht zum Abschluss der 9. Biodiversitätskonferenz
29.05.08 Die Forderungen der Zivilgesellschaft an der COP9
29.05.08 Statement zu den Verhandlungen für ein Biopiraterie-Regime an der COP...
31.03.06 Interview an der 8. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über biologische...



